Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Karenztage müssen genehmigt werden?
Spid:
Bereits die Ankündigung stellt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel, somit eine strafbare Handlung gegen den AG und mithin einen Anlass für eine außerordentliche Kündigung dar.
Wdd3:
--- Zitat von: BAT am 11.03.2021 11:58 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 11.03.2021 11:50 ---
Da du vermutlich im öD beschäftigt bist hast du meinen vorhergehenden, von dir angezweifelten, Kommentar bestätigt. Danke
--- End quote ---
Es wäre auch in der Privatwirtschaft Unfug eine Kündigung für eine angekündigte AU auszusprechen - zumindest in dieser Pauschalität.
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Das es pauschal zur Kündigung führt hast du angesprochen. In meinem Beispiel habe ich eine Anmahnung beantragt. Diese führt nicht zu pauschalen Kündigungen.
Wdd3:
@ BAT, darf ich fragen wie viele Jahre du in der pW in disziplinarisch relevanten Positionen gearbeitet hast?
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 11.03.2021 11:58 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 11.03.2021 11:50 ---
Da du vermutlich im öD beschäftigt bist hast du meinen vorhergehenden, von dir angezweifelten, Kommentar bestätigt. Danke
--- End quote ---
Es wäre auch in der Privatwirtschaft Unfug eine Kündigung für eine angekündigte AU auszusprechen - zumindest in dieser Pauschalität.
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Richtig, einen geplante, notwendige Operation und die damit verbundenen angekündigten AU würde nicht zu einer Kündigung führen.
BAT:
Wdd3: es gibt Offensichtlichkeiten, die jeder Bürger mittlerer Art und Güte erkennt.
Hier im Forum ist das jedoch etwas schwieriger.
WasDennNun hat hier Hinweise eingebracht, die Denkprobleme bei anderen Foristen gelenkiger machen könnten ;)
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