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Karenztage müssen genehmigt werden?
WasDennNun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 11.03.2021 12:59 ---...der AG darf grundsätzlich vom ersten Tag an eine AU verlangen, tut dies aber aus nachvollziehbaren Gründen in den weit überwiegenden Fällen nicht...
...damit ist das alles eine Frage der üblichen Praxis...wenn der AG allgemein die 3 Tage "Karenz" gewährt, kann er aus Gleichbehandlungsgrundsätzen im Einzelfall nicht ohne Vorliegen besonderer Gründe davon abweichen...schon gar nicht durch irgendwelche Machtspielchen eines Amtsleiters...
--- End quote ---
Falsch, es müssen nicht alle gleich behandelt werden.
Der Amtsleiter kann da ungestraft seine Spielchen trieben.
Er muss es sogar, wenn jemand auffällig oft Montags krank ist (Anzeichen von Suchtproblemen) dann ist es angezeigt, diesen Menschen mit einem "Bann" zu belegen, dass er ab dem ersten Tag die AU vorlegt (sind kein Machtspielchen, sondern isich Fürsorge)
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 11.03.2021 13:07 ---Ebenso wie vom AN zu erwarten ist das er Morgens auf der Matte steht sobald seine Gesundheit vollständig wieder hergestellt ist. Auch wenn das Datum "voraussichtlich bis:" noch nicht erreicht ist.
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Es ist nicht zu erwarten, sondern der AN ist verpflichtet zur Arbeit zu kommen, wenn er Arbeitsfähig ist.
BAT:
--- Zitat von: Wdd3 am 11.03.2021 12:46 --- :)
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Es bleibt dennoch bei meiner Ausgangsfrage, die noch nicht beantwortet wurde.
(du meinst aber wahrscheinlich missbräuchliche erzielte AU´s und nicht den Missbrauch mit derselbigen)
was_guckst_du:
--- Zitat von: Spid am 11.03.2021 13:05 ---Das Verlangen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG bedarf weder einer Begründung noch eines sachlichen Grundes oder gar besonderer Verdachtsmomente, siehe BAG, Urteil v. 14.11.2012 - 5 AZR 886/11.
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...das ist richtig.
Aber: Zwar kann der AG frei entscheiden, ob er die AU früher haben will, doch entbindet ihn das nicht vom Willkürverbot.
was_guckst_du:
--- Zitat von: WasDennNun am 11.03.2021 13:34 ---Er muss es sogar, wenn jemand auffällig oft Montags krank ist (Anzeichen von Suchtproblemen) dann ist es angezeigt, diesen Menschen mit einem "Bann" zu belegen, dass er ab dem ersten Tag die AU vorlegt (sind kein Machtspielchen, sondern isich Fürsorge)
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...das sind doch die angesprochenen besonderen Gründe...
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