Karenztage müssen genehmigt werden?

Begonnen von mathias172, 10.03.2021 16:22

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Spid

Er bedarf aber keines sachlichen Grundes - und nicht einmal einer Begründung. Sofern er keine Begründung abgibt, kann er mithin auch nicht gegen das Willkürverbot verstoßen.

was_guckst_du

...mein Dienstherr macht in entsprechenden Fällen sogar eine Vorlage an den PR zur Zustimmung...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Was nicht für seine Qualität spricht.

was_guckst_du

...Recht haben und durchsetzen sowie Recht haben und es sinnvoll anwenden, sind manchmal recht unterschiedliche Schuhe...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Wdd3

Zitat von: BAT in 11.03.2021 13:36
Zitat von: Wdd3 in 11.03.2021 12:46
:)

Es bleibt dennoch bei meiner Ausgangsfrage, die noch nicht beantwortet wurde.

(du meinst aber wahrscheinlich missbräuchliche erzielte AU´s und nicht den Missbrauch mit derselbigen)

sorry, da hast du recht. Ich bin weder geübt noch habe ich Interesse mich in bürokratischer Manier auszudrücken.

... auch du bist mir eine Antwort schuldig geblieben :)

Spid

Zitat von: was_guckst_du in 11.03.2021 13:47
...Recht haben und durchsetzen sowie Recht haben und es sinnvoll anwenden, sind manchmal recht unterschiedliche Schuhe...

Nein.

was_guckst_du

...das gilt natürlich nicht für bekannte/bekennende "Schwarz/Weiss-Denker"... 8)

Schönen Feierabend!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Es gibt keinen beteiligunsgpflichtigen Tatbestand und kein Erfordernis einer Begründung. So einfach ist das.

BAT

Zitat von: Wdd3 in 11.03.2021 13:48

sorry, da hast du recht. Ich bin weder geübt noch habe ich Interesse mich in bürokratischer Manier auszudrücken.

... auch du bist mir eine Antwort schuldig geblieben :)

Man sollte nicht zu sehr bürokratisch reden. Mit Ausnahme eines Forums, welches vorwiegend von Bürokraten genutzt wird. ;)

Welche Frage ist offen?

Wdd3

Zitat von: Wdd3 in 11.03.2021 12:39
@ BAT, darf ich fragen wie viele Jahre du in der pW in disziplinarisch relevanten Positionen gearbeitet hast?

Wdd3

Du kannst die Frage auch gern mit "nein" beantworten ;)

BAT

Zitat von: Wdd3 in 11.03.2021 14:31
Du kannst die Frage auch gern mit "nein" beantworten ;)

Ja.

Wdd3


BAT

Zitat von: Wdd3 in 11.03.2021 14:45
:-\

Ja, ich kann die Frage auch mit Nein beantworten. Solch Vorlagen muss man nutzen ;)

Nein, ich habe nicht solche Erfahrungen. Wofür auch? Es sollte bekannt sein, daß Menschen geplant eine AU bekommen, z. B. durch notwendige Operationen. Das sollte jedem Bürgenden (wie wird das gegendert?) auf der Straße klar sein, daß in solchen Fällen im Regelfall keine Kündigung ausgesprochen wird. Selbst Abmahnungen sollten doch recht selten sein.

mohlo

Zitat von: Spid in 11.03.2021 14:01
Es gibt keinen beteiligunsgpflichtigen Tatbestand und kein Erfordernis einer Begründung. So einfach ist das.

Dann lassen wir es doch zumindest unter "vertrauensvollen Zusammenarbeit" laufen und teilen es dem BR "nur" zur Kenntnisnahme mit.