Autor Thema: Einstufung bei einschlägiger Vorerfahrung  (Read 2270 times)

Nuwanda

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Einstufung bei einschlägiger Vorerfahrung
« am: 11.03.2021 13:08 »
Hallo, ich könnte sicher auch die Personalabteilung anrufen, dachte aber, ich frage erstmal, ob sich hier vielleicht jemand auskennt.
Ich möchte mich gerne auf eine Stelle bei Soziales bewerben, ausgeschrieben mit TVL 11, eine Tätigkeit, die ich schon mal in einem anderen Landkreis ausgeübt habe. Aus familiären Gründen bin ich dann in meine norddeutsche Heimatstadt gewechselt.
Insgesamt war ich bei Soziales (verschiedene, aber vergleichbare Tätigkeiten) von 03/09- 03/17 (Wechsel zur Mitte des Monats, also insgesamt etwas über acht Jahre). Dann war ich vier Jahre in einem komplett anderen Bereich tätig. Da habe ich sicher Dinge gelernt, die ich in der ausgeschriebenen Stelle nutzen könnte, aber ich würde es nicht als einschlägige Vorerfahrung einstufen.
Bei Soziales habe ich in TV-L 9, Stufe 2 angefangen, die drei komplett durchlaufen und war zuletzt etwas über ein Jahr in 9/4. Nach 9 a oder b wurde damals nicht unterschieden. Bei meiner jetzigen Tätigkeit bin ich mit 11/3 eingestiegen und jetzt seit einem Jahr in 11/4.
Wo würde man mich jetzt bei einem Wechsel auf eine TVL 11- Stelle bei Soziales einordnen. Würde man von meiner damaligen 9/4 hochrechnen? Dann käme ich ja nur auf 11/3 und das wäre niedriger als bisher. Nicht nur weniger Geld, sondern auch eine niedrigere Stufe, als wenn ich bliebe, wo ich bin. Das kann ja so nicht stimmen.
Oder würde ich von meiner jetzigen 11/4 einfach auf 11/4 bleiben? Das wäre für mich ok. Ich will nicht unbedingt wegen des Geldes wechseln, sondern, weil ich etwas anderes machen möchte.
Oder würde man die Jahre, die ich jetzt was anderes gemacht habe, weiterzählen? Dann wäre ich nach dem Wechsel in 9/4 zum April 2016 ja mittlerweile in 9/5 und das müsste auch mindestens zu 11/4 führen.
Ich weiß, sicher sagt es mir nur die Personalabteilung, aber vielleicht stand hier ja schon mal jemand vor einer ähnlichen Frage. Danke schon mal im Voraus.

Spid

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Antw:Einstufung bei einschlägiger Vorerfahrung
« Antwort #1 am: 11.03.2021 13:13 »
Handelt es sich um eine Tätigkeitsänderung beim selben AG?

Nuwanda

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Antw:Einstufung bei einschlägiger Vorerfahrung
« Antwort #2 am: 11.03.2021 13:18 »
Ja, es ist der gleiche Arbeitgeber (die Stadt), aber ein anderes Ressort.

Spid

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Antw:Einstufung bei einschlägiger Vorerfahrung
« Antwort #3 am: 11.03.2021 13:23 »
Dann ist es eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Weder Stufe noch Stufenlaufzeit werden berührt.

Nuwanda

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Antw:Einstufung bei einschlägiger Vorerfahrung
« Antwort #4 am: 11.03.2021 13:31 »
Das bedeutet, wir bleiben bei 11/4?
Stellen wir uns vor, ich sei jetzt zB im Moment im Bereich Straßenverkehr und will zu, sagen wir mal, Kitaplanung wechseln. Das ist es beides nicht, aber es ist ungefähr so weit auseinander wie meine jetzige und die ausgeschriebene Stelle. Da würde alles gleich bleiben? Das wäre ja schön.
Ich möchte gerne was anderes machen. Mehr Geld wäre schön, ist aber nicht mein Motivator. Nu weniger sollte es eben auch nicht sein.

Spid

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Antw:Einstufung bei einschlägiger Vorerfahrung
« Antwort #5 am: 11.03.2021 13:35 »
Ja.

Nuwanda

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Antw:Einstufung bei einschlägiger Vorerfahrung
« Antwort #6 am: 11.03.2021 13:36 »
Das ist ja schön. Dann lohnt sich eine Bewerbung.
Vielen Dank, Spid.