Sind in dem jetzt gültigen Dienstverteilungsplan schon die Tätigkeiten aufgeführt, die ab Januar 2020 hinzugekommen sind?
Erst wenn die Tätigkeiten, oft mit Erstellung eines neuen Dienstverteilungsplans, dir übertragen wurden, "wirkt sich das aus". Seit wann du die Tätigkeiten machst, ist vollkommen unerheblich.