Autor Thema: Höhergruppierung Stufen  (Read 8247 times)

Jan777

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Höhergruppierung Stufen
« am: 11.03.2021 14:55 »
Hallo zusammen,

ich bin im Januar in die Stufe 5 gekommen (EG 10 Stufe 5) jetzt wird meine Stelle neubewertet und es wird bei der Bewertung EG 11 rauskommen. Da unser Dienstverteilungsplan von Januar 2020 ist wird die Stelle rückwirkend bewertet.

Demnach würde ich in EG 11 Stufe 4 kommen wo hier das Grundgehalt geringer ist als was ich jetzt in  EG 10 Stufe 5 erhalte.

Ist dies richtig oder gibt es einen Bestandsschutz für die Stufe?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #1 am: 11.03.2021 15:01 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Die auszuübende Tätigkeit kann aufgrund ihres normativen Charakters ohnehin nur für die Zukunft geändert werden. Wann genau fand der Stufenaufstieg statt?

Jan777

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #2 am: 11.03.2021 15:03 »
Ich bin im Januar 2021 in die Stufe 5 gekommen. Und die Höhergruppierung wird dann rückwirkend auf Januar 2020 erfolgen

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #3 am: 11.03.2021 15:07 »
Das beantwortet meine Frage nicht.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #4 am: 11.03.2021 15:22 »
Hallo zusammen,

ich bin im Januar in die Stufe 5 gekommen (EG 10 Stufe 5) jetzt wird meine Stelle neubewertet und es wird bei der Bewertung EG 11 rauskommen.
hast du unveränderte auszuübende Tätigkeiten?
Oder warum wird die Stelle neu bewertet?
Liegt hier ein Eingruppierungsirrtum vor?
Und du warst schon immer in der höheren EG?

Mit welcher Begründung erfolgt die Höhergruppierung zum Januar 2020 ?
Hast du zum Januar 2020 neue auszuübende Tätigkeiten übertragen bekommen?

Jan777

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #5 am: 11.03.2021 15:27 »
Es sind neue Tätigkeiten hinzugekommen die ich seit Januar 2020 wahrnehme darum wird die Stelle neu bewertet.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #6 am: 11.03.2021 15:33 »
Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung unbeachtlich.

Trix

  • Gast
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #7 am: 11.03.2021 16:00 »
Sind in dem jetzt gültigen Dienstverteilungsplan schon die Tätigkeiten aufgeführt, die ab Januar 2020 hinzugekommen sind?
Erst wenn die Tätigkeiten, oft mit Erstellung eines neuen Dienstverteilungsplans, dir übertragen wurden, "wirkt sich das aus". Seit wann du die Tätigkeiten machst, ist vollkommen unerheblich.

Jan777

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #8 am: 11.03.2021 16:05 »
Ja der Dienstverteilungsplan wurde im Januar 2020 aktualisiert und ab dem Zeitpunkt nehme ich auch die Tätigkeiten wahr

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #9 am: 11.03.2021 16:14 »
Was genau im Binnenverhältnis zwischen Dir und dem AG soll jetzt wann passiert sein? Hat der AG Dir eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen, führt diese zu einer anderen Eingruppierung als der bisherigen und hast Du mindestens implizit diesem Vorgang zugestimmt?

Jan777

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #10 am: 11.03.2021 16:52 »
Es ist im Januar 2020 ein neuer Dienstverteilungsplan in kraft getreten worauf ich eine Stellenbeschreibung erstellt habe die jetzt bewertet wird. In zwischen zeit bin ich jetzt in die Erfahrungsstufe 5 gekommen. Die durch die Rückwirkende Höhergruppierung verloren geht.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #11 am: 11.03.2021 17:03 »
Also ist nichts relevantes in passiert. Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Der AG beabsichtigt nunmehr wohl die Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Dies kann weder rückwirkend noch ohne Dein Einverständnis geschehen.

TechnikerTB

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #12 am: 11.03.2021 17:23 »
Was wiederum soviel heißt, dass wenn er z.B. morgen seinen Änderungsvertrag unterschreiben würde, er ab diesem Zeitpunkt eine andere Entgeltgruppe bekommt und damit stufengleich höhergruppiert ist, weil der Änderungsvertrag ja nicht rückdatiert werden kann?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #13 am: 11.03.2021 17:32 »
Ein Änderungsvertrag kann sehr wohl rückwirkend geschlossen werden, jedoch kann die auszuübende Tätigkeit nicht rückwirkend geändert werden, da es sich die normative Wirkung nur für die Zukunft entfalten kann. Wenn der AG gerne eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit vereinbaren möchte, muß er sich mit dem AN auf einen Zeitpunkt dafür einigen. Die stufengleiche Höhergruppierung findet zu diesem Zeitpunkt statt.

Jan777

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #14 am: 11.03.2021 17:50 »
Die Tätigkeit wurde auch nicht rückwirkend geändert. Die Tätigkeiten nehme ich seit Januar 2020 wahr. Es hat nur solange gedauert bis die Stelle bewertet wurde und ich in der Zwischenzeit in die neue Erfahrungsstufe gekommen bin und die mir mit die Rückwirkenden Höhergruppierung verloren geht.