Autor Thema: Höhergruppierung Stufen  (Read 8233 times)

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #15 am: 11.03.2021 17:53 »
Die ausgeübte Tätigkeit ist - wie bereits ausgeführt - für die Eingruppierung unbeachtlich. Wie Deinen Ausführungen zu entnehmen war, ist nichts geschehen, was die auszuübende Tätigkeit berührt hat. Die Bewertung von Stellen ist ebenso wie deren Beschreibung und Stellen an sich.

Isie

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #16 am: 11.03.2021 18:15 »
@Jan777: Du übst also seit Januar 2020 zusätzlich zu den vorher ausgeübten Tätigkeiten weitere Tätigkeiten aus. Wurden dir die zusätzlichen Tätigkeiten von einem dazu berechtigten Vertreter deines Arbeitgebers übertragen?

Dienstbeflissen

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #17 am: 11.03.2021 18:15 »
Sofern Dir nun zum 01.01.20 Tätigkeiten der EXX wirksam übertragen wurden bist du seit dem 01.01.20 entsprechend eingruppiert. Da du die neu auszuübenden Tätigkeiten ja offenbar auch ausgeübt hast ist wohl auch von deiner implizierten Zustimmung zu der Vertragsänderung auszugehen.
In der Praxis kannst Du aber ziemlich sicher sagen, dass Du einer Höhergruppierung resp. den damit zu ändernden auszuübenden Tätigkeiten nicht zustimmst, Dir es nochmal überlegen möchtest und vielleicht ab dem 01.04.21 dazu bereits wärest.
Höhergruppierung zur Unzeit will niemand.

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #18 am: 11.03.2021 18:24 »
Ausweislich der Schilderung des TE ist doch überhaupt nichts relevantes geschehen. Irgendwer hat einen Dienstverteilungsplan geändert, der TE hat eine Stelle geschrieben, der AG hat eine Stelle bewertet...

Jan777

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #19 am: 11.03.2021 18:27 »
ja passiert ist nichts aber das Ergebnis wird werden EG 11 Rückwirkend zum 1.1.2020 in der Erfahrungsstufe 4

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #20 am: 11.03.2021 18:28 »
Die Tätigkeit wurde auch nicht rückwirkend geändert. Die Tätigkeiten nehme ich seit Januar 2020 wahr. Es hat nur solange gedauert bis die Stelle bewertet wurde und ich in der Zwischenzeit in die neue Erfahrungsstufe gekommen bin und die mir mit die Rückwirkenden Höhergruppierung verloren geht.
Bei ist ist eine solche Tätigkeitsänderungen unter Mitbestimmung des PR, haben die Jan 2020 zugestimmt?

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #21 am: 11.03.2021 18:28 »
ja passiert ist nichts aber das Ergebnis wird werden EG 11 Rückwirkend zum 1.1.2020 in der Erfahrungsstufe 4

Nein.

Jan777

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #22 am: 11.03.2021 18:31 »
Der Dienstverteilungsplan wurde von PR abgesegnet

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #23 am: 11.03.2021 18:32 »
ja passiert ist nichts aber das Ergebnis wird werden EG 11 Rückwirkend zum 1.1.2020 in der Erfahrungsstufe 4
Ja, aber nur wenn du es mit dir machen lässt.
Sie können dir jetzt diese Tätigkeiten tarifkonform zuweisen und dich damit jetzt höhergruppieren.
Worauf Spid und die anderen Hinauswollen, dass es so aussieht, als ob eine tariflich wirksame Übertragung deiner neuen Tätigkeiten nicht stattgefunden hat.
Falls doch, musst du dieser Übertragung widersprechen, da sie ja eingruppierungsrelevant ist.

Dienstbeflissen

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #24 am: 11.03.2021 18:32 »
Unter der Bedingung, dass die Änderung des Dienstverteilungsplanes von einer Person erstellt wurde die namens des AG zur Aufgabenübertragung befugt ist und die auszuübenden Tätigkeiten des TE sich dadurch geändert haben.

@Jan777: Du kannst ja mal den TVÖD offenen strg+f drücken und nach „Stelle“ suchen...

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #25 am: 11.03.2021 18:35 »
Inwiefern sollte sich der Dienstverteilungsplan überhaupt auf die auszuübende Tätigkeit auswirken?

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #26 am: 11.03.2021 18:36 »
Keine Ahnung. Das habe ich angenommen.

Dienstbeflissen

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #27 am: 11.03.2021 18:42 »
Wenn sich durch den von der Geschäftsleitung geänderte Geschäftsverteilungsplan nun eine herausgehobene Position für den TE ergibt z.B. also von etwas derartig klarem bin ich ausgegangen.

Dienstbeflissen

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #28 am: 11.03.2021 18:47 »
ja passiert ist nichts aber das Ergebnis wird werden EG 11 Rückwirkend zum 1.1.2020 in der Erfahrungsstufe 4

Für den Fall dass eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit in 2020 tatsächlich stattgefunden hat - was wie Spid ja richt of gesagt hat eher unwahrscheinlich ist - einfach der Übernahme dieser Aufgaben widersprechen. Dann bleibst Du in 10/5.. dann kannst du immer noch sagen, dass du zum jetzigen Zeitpunkt bereit wärest Dir derartige Aufgaben übertragen zu lassen.

Dienstbeflissen

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #29 am: 11.03.2021 18:52 »
Je nach Restarbeitszeit würde ja ggf. nicht einmal der BeP erreicht..