Autor Thema: Höhergruppierung Stufen  (Read 7882 times)

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #30 am: 11.03.2021 18:54 »
Ich sehe nicht, daß ein Plan zur inneren Organisation des AG eine Wirkung auf das Arbeitsverhältnis an sich oder das Binnenverhältnis AG-AN ansonsten hätte. Zumal der AG offenkundig keine Tätigkeitsänderung damit beabsichtigte, ansonsten wäre er seiner Pflicht nach §3 NachwG nachgekommen wäre.

Es ist nichts geschehen, was für die auszuübende Tätigkeit des TE Relevanz entfaltet hätte. Der AG kann aber sicherlich für die Zukunft mit dem TE derlei vereinbaren, wenn beide Parteien dies wünschen.

Dienstbeflissen

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #31 am: 11.03.2021 19:23 »
...Zumal der AG offenkundig keine Tätigkeitsänderung damit beabsichtigte, ansonsten wäre er seiner Pflicht nach §3 NachwG nachgekommen wäre...
Da bin ich mir nicht sicher. Das lässt ggf. einen Schluss Qualität des AG zu..

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #32 am: 11.03.2021 19:25 »
Er wird sich sein widersprüchliches Verhalten vorhalten lassen müssen.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #33 am: 12.03.2021 08:00 »
Der AG  hat dem PR ja nicht in die Mitbestimmung für die HG von diesem TB genommen, dass zeigt ja auch, dass er bis dato keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen wollte.
(bzw. die Qualität das AGs)

Sparkässler

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #34 am: 12.03.2021 09:59 »
Hallo,
ich würde mich gerne mal an diese Frage dranhängen, da es in meinem Fall ähnlich ist.
Es wurden neue Tätigkeiten der EG 13 seit 01.06.2019 von einem zu diesem Zeitpunkt ausgeschiedenen Mitarbeiter übernommen. Meine derzeitige EG ist 11. Zum 01.07.20 fand ein Wechsel der Erfahrungsstufe von 4 in 5 statt. Meine Stellenbeschreibung wurde im Laufe des Jahres 2019 entsprechend um die neu hinzugekommenen Tätigkeiten ergänzt. Aufgrund eines Ende 2020 veranlassten Initiativantrags des PR auf Höhergruppierung wurde nun eine externe RA-Kanzlei mit der Überprüfung der Voraussetzungen der neuen Tätigkeitsmerkmale für eine etwaige Höhergruppierung beauftragt. Das Ergebnis steht noch aus. Angenommen diese Prüfung würde ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach EG 13 aufgrund der in 2019 neu hinzugekommenen Tätigkeiten erfüllt werden, hätte dies eine rückwirkende Höhergruppierung zum 01.06.2019 in EG 13/4 mit der Folge des Verlustes der zwischenzeitlich erreichten Erfahrungsstufe 5 zur Folge? Oder müsste mich der AG dann ab sofort stufengleich höhergruppieren?
Vielen Dank für die Einschätzung.

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #35 am: 12.03.2021 10:00 »
Wann wurde die auszuübende Tätigkeit übertragen?

Sparkässler

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #36 am: 12.03.2021 10:19 »
Es gab keinen konkreten Termin einer Übertragung. Wie beschrieben wurde einfach im Laufe des Jahres 2019 meine Stellenbeschreibung um die neuen Tätigkeiten ergänzt. Diese neuen Tätigkeiten nehme ich seit 01.06.2019 aktiv wahr. Was genau hätte es denn zu einer "Übertragung" dieser neuen Tätigkeiten bedurft? Ist diese "Übertragung" ein formeller Akt?

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #37 am: 12.03.2021 10:31 »
Die Übertragung/Änderung der auszuübenden Tätigkeitist ein realer Akt. Irgendwann muß der AG Dir ja mitgeteilt haben, daß Du etwas anderes als bisher tun solltest.

mohlo

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #38 am: 12.03.2021 10:38 »
Die Übertragung/Änderung der auszuübenden Tätigkeitist ein realer Akt. Irgendwann muß der AG Dir ja mitgeteilt haben, daß Du etwas anderes als bisher tun solltest.
Also in dem dem geschilderten Fall mit der Änderung der Stellenbeschreibung und Mitteilung durch den AG an den AN. Nicht erst mit der erstmaligen Ausübung der neuen Tätigkeit(en) durch den AN.

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #39 am: 12.03.2021 10:45 »
Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Nur wenn der AG anhand der Stellenbeschreibung die auszuübende Tätigkeit mitteilt, entfaltet eine solche Relevanz.

Sparkässler

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #40 am: 12.03.2021 10:49 »
Die Übertragung/Änderung der auszuübenden Tätigkeitist ein realer Akt. Irgendwann muß der AG Dir ja mitgeteilt haben, daß Du etwas anderes als bisher tun solltest.
Also in dem dem geschilderten Fall mit der Änderung der Stellenbeschreibung und Mitteilung durch den AG an den AN. Nicht erst mit der erstmaligen Ausübung der neuen Tätigkeit(en) durch den AN.

Mir fällt die Abgrenzung hierbei leider etwas schwer. Im Mai 2019 hat sich der AG mit mir "locker" darüber ausgetauscht, dass ich die Aufgaben übernehmen soll. Ab Juni 2019 habe ich es dann erstmalig getan. Die Stellenbeschreibung wurde jedoch erst einige Monate später entsprechend geändert. Bis heute hat der AG jedoch nicht die Absicht gehabt, eine Überprüfung der Stellenbewertung von sich aus zu veranlassen.   

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #41 am: 12.03.2021 10:53 »
Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Höhergruppierung ist mithin die wirksame Übertragung der maßgeblichen auszuübenden Tätigkeit durch den AG bzw. durch jemanden, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf.

Sparkässler

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #42 am: 12.03.2021 11:06 »
Somit ist. m.E. hier der 01.06.2019 das entscheidende Datum, da der AG mich aufgefordert hat, die neuen Tätigkeiten ab diesem Zeitpunkt zu übernehmen. Was bedeutet dies nun für die Stufenlaufzeit? EG 13/4 rückwirkend ab 01.06.19? Müsste ich dem trotz eines Reallohnverlustes aufgrund der bereits letztjährig erreichten Erfahrungsstufe 5 zustimmen?

Jan777

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #43 am: 12.03.2021 11:09 »
Ist genau der selbe Sachverhalt wie bei mir

Spid

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Antw:Höhergruppierung Stufen
« Antwort #44 am: 12.03.2021 11:11 »
Nein. Es handelt sich ja bereits um andere Entgeltgruppen und andere Zeiten.