Somit ist. m.E. hier der 01.06.2019 das entscheidende Datum, da der AG mich aufgefordert hat, die neuen Tätigkeiten ab diesem Zeitpunkt zu übernehmen. Was bedeutet dies nun für die Stufenlaufzeit? EG 13/4 rückwirkend ab 01.06.19? Müsste ich dem trotz eines Reallohnverlustes aufgrund der bereits letztjährig erreichten Erfahrungsstufe 5 zustimmen?
Sofern der AG zu diesem Zeitpunkt die maßgebliche auszuübende Tätigkeit übertragen hat und Du dem mindestens implizit - bspw. durch Einverständnis oder die Ausübung ohne Widerstreben - zugestimmt hast, erfolgte die Höhergruppierung zu diesem Zeitpunkt. Da Du dem offenbar zugestimmt hast, erschließt sich mir die Frage nicht, ob Du einem "Reallohnverlust" zustimmen müßtest, denn das Entgelt ergibt sich ja aus der Eingruppierung.
Der "Reallohnverlust" ergibt sich ja erst jetzt, da die scheinbar korrekte rückwirkende Eingruppierung per 01.06.2019 in der Gegenwart dazu führt, dass mir die bereits im letzten Jahr erreichte Erfahrungsstufe 5
wieder "weggenommen" wird. Zum damaligen Zeitpunkt meiner impliziten Zustimmung war die Frage nach der korrekten Eingruppierung noch nicht relevant.