Bzgl. der Eingruppierung zu folgendem Sachverhalt meine Fragstellungen:
Der Arbeitgeber scheibt eine Stelle ohne Hinweis auf Befristung oder einer vorübergehenden Übertragung der Tätigkeit aus. Die Stelle soll also vollumfänglich und dauerhaft erfüllt werden.
Es soll nun ein MA aus einer geringeren Gehaltgruppe auf diese Stelle versetzt werden. Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD erfolgt die Höhergruppierung stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2. Die bisher in der Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angerechnet (§ 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD). Der MA steht aber aufgrund seiner Stufenlaufzeit auf seiner aktuellen Stelle vor einer Stufenerhöhung (von 2 nach 3), die in 10 Monaten wirksam wird.
Besteht die Möglichkeit (um der Tarifvertrag zu wahren), dass der AG zunächst die höherwertige Tätigkeit auf den MA überträgt, ihm gemäß § 14 Abs. 3 TVöD eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zahlt, nach Ablauf von 10 Monaten die Tätigkeit dauerhaft überträgt und dann eine Eingruppierung in die höhere Gehaltsgruppe inkl. der Stufensteigerung von 2 nach 3 erfolgt?