Hallo,
beim Antrag auf Teilzeit für Beamte in Bayern aufgrund Pflege / Betreuung eines Angehörigen ist ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Welche Anforderungen sind an dieses zu stellen? Ist ein Attest des behandelnden Arztes bzgl der Notwendigkeit des Unterstützungsbedarfs ausreichend oder muss dieses spezielle formelle oder inhaltliche Anforderungen erfüllen?