Autor Thema: Welche Stufe bei Höhergruppierung von EG 9a / 4 in EG 10 zum 01.01.2017  (Read 1981 times)

Artep67

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Hallo,
in welcher Stufe lande ich bei Höhergruppierung von EG 9a Stufe 4 in EG 10 aufgrund der neuen EGO rückwirkend zum 01.01.2017 (also nicht stufengleich).

Muss man schrittweise prüfen, also auch 9b und 9c, oder ist die EG 9 (a-c) als eine Entgeltgruppe zu betrachten?

VG
artep

Spid

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Selbstverständlich sind E9b und E9c zu berücksichtigen. Handelt es sich um eine Höhergruppierung auf Antrag? Mir fällt spontan keine Konstellation ein, die zu einer Höhergruppierung von E9a auf E9c geführt hätte.

Artep67

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Ja, auf Antrag. Zunächst in 9b. Damit war der Mitarbeiter nicht einverstanden und es wurde von extern geprüft mit dem Ergebnis, das die Tätigkeiten dem Niveau der EG 10 entsprrechen.

Spid

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Sofern es sich nicht um einen Bibliotheksbeschäftigten handelt, führte die Höhergruppierung auf Antrag unter der Annahme, es handelte sich bei E10 um die zutreffende Eingruppierung, mitnichten aus der E9a, sofern überhaupt eine Höhergruppierung auf Antrag stattgefunden hat und nicht bereits die Überleitung in E10 führte.