Autor Thema: unterschiedliche Höhergruppierung / zu niedrige Eingruppierung  (Read 3359 times)

sobinich

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Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand eine erste Einschätzung für mein Anliegen geben.

Seit 10/2018 arbeite ich bei einer Landesbehörde und bearbeite dort Reisekosten,
nach 2 Monaten kam dann noch Auslagenersatz dazu und seit 10/2020 ist zusätzlich noch die Trennungsentschädigung dazu gekommen.

Eingruppiert wurde ich in EG 6 erste Stufe
nach einiger Zeit sollte ich höher gruppiert werden aber bis jetzt wurde ich immer vertröstet und nun wurde mir mitgeteilt, dass ich in EG 6 dauerhaft bleiben soll.

Zur weiteren Info:
Ein Kollege der Ende letzten Jahres in Rente gegangen ist war seit Jahren in EG 9
und der Kollege für den ich anfangs als Vertretung eingestellt wurde, der krankheitsbedingt auch in Rente ging war
auch in EG 9 eingruppiert.
Alle haben das selbe Aufgabengebiet.

Was jetzt dazu kommt und ich als absolut ungerecht finde ist, dass im Oktober 2020 eine neue Kollegin eingestellt wurde,
die die gleiche Tätigkeit ausübt und keine höheren Kenntnisse als ich habe und welche ich eingearbeitet habe,
ist von Anfang an in EG 9 eingruppiert.

Unabhängig davon, meine ich, das mein Aufgabengebiet (Reisekosten/Trennungsentschädigung) in EG 9 eingruppiert gehört.

Wer kann mir etwas dazu sagen bzw. helfen was ich tun kann?

Vielen Dank vorab.

Gruß
Karl

Spid

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Neben dem Umstand, daß ich E6 für die zutreffende Eingruppierung halte, ist die Sachverhaltsschilderung inkonsistent, denn seit dem 01.01.2019 gibt es keine E9 mehr.

Lars73

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Auch m.E. ist E6 die zutreffende Eingruppierung für die Tätigkeit. So auch BVA, Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst, Köln 2018

sobinich

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Hallo, ich meinte die EG9a (bin da nicht so in dem Thema, da ich erst seit 2018 in dieser Tätigkeit bin.

Organisator

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Wer kann mir etwas dazu sagen bzw. helfen was ich tun kann?

1. Herausfinden, ob du und deine Kollegen tatsächlich die selben Auftragen übertragen bekommen haben
2. Kurz schildern, warum aus deiner Sicht die E 9a angemessen sein könnte

sobinich

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Hallo,

wir sind ein Team von 3 Mitarbeitern die alle zu 100 Prozent die gleichen Aufgaben ausführen.
Es gibt keine Unterschiede.

Die andere Kollegin die auch in E6 eingruppiert ist, hat ein Gerichtsurteil gefunden, wo diese die die gleichen Aufgaben ausführt ,
nach einer Klage in E9a  eingruppiert werden musste einschließlich Nachzahlung seit Beginn dieser Tätigkeit.
Diese Urteil haben wir auch vorgelegt aber es wird ignoriert.

Gruß
Karl

Spid

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Das hätte ich auch getan - aber in allen 3 Fällen.

PersonalPeter

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Eingruppierungsfeststellungsklage. Solltet ihr euch Eurer Sache so sicher sein - was hält euch auf?

Lars73

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Herrschende Meinung ist E6. Welches Gericht und welches Aktenzeichen hat das Urteil?

sobinich

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Hallo,

hier das Urteil vom Landesarbeitsgericht in Hamm 07.04.2016 -8 Sa 1593/15

@ PersonalPeter, ich ziehe im Normalfall eine Einigung einer Klage vor, vielleicht bin ich auch zu naiv und bin der Meinung das alle für  die gleiche Tätigkeit auch das Gleiche verdienen sollten.

Gruß
Karl

WasDennNun

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Hallo,

wir sind ein Team von 3 Mitarbeitern die alle zu 100 Prozent die gleichen Aufgaben ausführen.
Es gibt keine Unterschiede.

Die andere Kollegin die auch in E6 eingruppiert ist, hat ein Gerichtsurteil gefunden, wo diese die die gleichen Aufgaben ausführt ,
nach einer Klage in E9a  eingruppiert werden musste einschließlich Nachzahlung seit Beginn dieser Tätigkeit.
Diese Urteil haben wir auch vorgelegt aber es wird ignoriert.
Die Lösung wäre ja auch die 9a tarifkonform zu bezahlen und auf e6 zu drücken.

PersonalPeter

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Ich würde nicht naiv sagen, sondern eher unaufgeklärt. Wer soll dir das denn persönlich nehmen? Die Personalabteilung? Denk nicht zu viel darüber nach.

Du kannst ja einmal schriftlich und formlos darauf hinweisen, dass dein AG dir Tätigkeiten übertragen hat die zu der EG 9a gehören und du dementsprechend auch bezahlt werden möchtest.

Beharrt er auf seine Rechtsmeinung kannst du ja immer noch korrigierend klagen. Nur würde ich mich von dem Glauben lösen, dass man mit Friede-Freude-Eierkuchen mehr Geld bekommen kann im öD.

sobinich

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@ PersonalPeter: So, werde ich es machen, danke!

Vielen Dank auch an alle anderen für die Informationen.

Gruß
Karl

Organisator

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Hallo,

wir sind ein Team von 3 Mitarbeitern die alle zu 100 Prozent die gleichen Aufgaben ausführen.
Es gibt keine Unterschiede.

Ich fragte nicht, welche Aufgaben ausgeführt werden, sondern welche Aufgaben übertragen wurden. Dies ist hinsichtlich der Eingruppierung ein gewichtiger Unterschied.

Ansonsten wäre ich noch gespannt, welche der dir übertragenen Aufgaben deiner Meinung nach für eine E 9a sprechen würden. Erst dann könnten wir uns hier eine Meinung bilden. Die im Ausgangspost beschreibenen Aufgaben sprechen eher für eine E 6.