Hallo,
Dieses Jahr stehen bei uns wieder zwei Wahlen an. Ich und mein Team stammen aus dem Meldeamt und geben ab 18 Uhr die Schnellmeldungen ein. Es ist davon auszugehen, dass es insb. bei der Kommunalwahl wieder bis spät in die Nacht geht, sodass bei der Öffnung des Meldeamts um 8:00 Uhr nicht die vorgeschriebenen 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden können.
Das passt so einigen MA jetzt mal so gar nicht und ich muss mir als stv. Leiter des Meldeamts anhören, dass ich meiner Fürsorgepflicht nicht nachkomme, weil ich bei der Wahl nicht darauf achte, dass sich um Punkt 21 Uhr ausgestempelt wird.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob bei so einem Ausnahmemoment wie bei einer Wahl die grundsätzliche Regelung der 11h Ruhezeit grundsätzlich weiterhin so anzuwenden ist oder ob die Hilfe bei der Wahl überhaupt nicht als Arbeitszeit angesehen wird, vielleicht dann ja eher als ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer
. Die geleistete Zeit bekommen jedoch alle Wahlhelfer aus dem Rathaus gutgeschrieben und erhalten auch noch das Erfrischungsgeld.
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einer Wahl in jeder Kommune auf die mögliche Einhaltung der Ruhezeit geschaut wird und das Rathaus montags erstmal geschlossen wird, wenn es nachts zu lange dauert...
Wie wird das denn bei euch in den Kommunen gehandhabt?