Autor Thema: Einhalten der Ruhezeiten bei einer Wahl  (Read 3017 times)

Öffi007

  • Gast
Einhalten der Ruhezeiten bei einer Wahl
« am: 12.03.2021 19:42 »
Hallo,

Dieses Jahr stehen bei uns wieder zwei Wahlen an. Ich und mein Team stammen aus dem Meldeamt und geben ab 18 Uhr die Schnellmeldungen ein. Es ist davon auszugehen, dass es insb. bei der Kommunalwahl wieder bis spät in die Nacht geht, sodass bei der Öffnung des Meldeamts um 8:00 Uhr nicht die vorgeschriebenen 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden können.

Das passt so einigen MA jetzt mal so gar nicht und ich muss mir als stv. Leiter des Meldeamts anhören, dass ich meiner Fürsorgepflicht nicht nachkomme, weil ich bei der Wahl nicht darauf achte, dass sich um Punkt 21 Uhr ausgestempelt wird.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob bei so einem Ausnahmemoment wie bei einer Wahl die grundsätzliche Regelung der 11h Ruhezeit grundsätzlich weiterhin so anzuwenden ist oder ob die Hilfe bei der Wahl überhaupt nicht als Arbeitszeit angesehen wird, vielleicht dann ja eher als ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer
. Die geleistete Zeit bekommen jedoch alle Wahlhelfer aus dem Rathaus gutgeschrieben und erhalten auch noch das Erfrischungsgeld.

Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einer Wahl in jeder Kommune auf die mögliche Einhaltung der Ruhezeit geschaut wird und das Rathaus montags erstmal geschlossen wird, wenn es nachts zu lange dauert...

Wie wird das denn bei euch in den Kommunen gehandhabt?

Spid

  • Gast
Antw:Einhalten der Ruhezeiten bei einer Wahl
« Antwort #1 am: 12.03.2021 19:55 »
Natürlich kann die Ruhezeit eingehalten werden: entweder wird abends früher aufgehört oder am nächsten Morgen später angefangen. Die TB können die Anweisung zur Nichteinhaltung der Ruhezeit straflos ignorieren, könnten also die 11 Stunden auch einfach so abwarten. Für Verstöße gegen das ArbZG durch den AG gibt es aus gutem Grund sowohl Bußgeld- als auch Strafvorschriften. Ein Ausnahmemoment ist auch in keinster Weise zu erkennen. Wahlhelfer als Mitglieder in einem Wahlvorstand können auch im Ehrenamt verpflichtet werden, um solche geht es im Sachverhalt aber nicht.

blondie

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Antw:Einhalten der Ruhezeiten bei einer Wahl
« Antwort #2 am: 15.03.2021 09:29 »
Auszug Süddeutsche Zeitung 2019 zum Thema Wahlhelfer:
"Ohne die Dienstverpflichtung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus sowie aus einigen Außenstellen, würde es nicht gehen. Die Mitarbeiter des Rathauses bekommen natürlich auch einen freien Tag gutgeschrieben. Weil bei ihnen arbeitsrechtlich eine Ruhezeit von elf Stunden vorgeschrieben ist, wird das Rathaus am Montag, 16. März, vormittags geschlossen bleiben. Die Mitarbeiter können frei entscheiden, ob sie ab 13 Uhr vier Stunden arbeiten oder sich im Rahmen der Gleitzeit frei nehmen."

Carnie

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Antw:Einhalten der Ruhezeiten bei einer Wahl
« Antwort #3 am: 15.03.2021 09:37 »
Davon abgesehen reicht es ja eventuell sich das mal im Detail anzuschauen und  Kollegen ohne Publikumsverkehr mit einzubeziehen. Mach selber Schnellerfassung bei uns. 21 Uhr wird meist nur noch ein geringerer Anteil an Erfassern benötigt. Dann halt bevorzugt die nach Hause schicken die 8 Uhr anfangen müssen.