Schon. Aber wenn der Beauftragte dann mal was macht, was beim Bürger zu Unverständnis, geistigen Wehwehchen oder Dünnschiss führt, der aber wiederum für den Rechtsweg zu gutmütig/blöd ist, dann braucht es noch einen Bürgerbeauftragten, der unsinnige Schriftwechsel in Aktenordner abheftet und auf Bildern besonders gutmütig blickt. Also zumindest glauben manche gewählte Beauftragte, dass es solche Bürgerbeauftragten bräuchte.