Autor Thema: Eingruppierung und Forderung nach Kündigung  (Read 2698 times)

Maximus2584

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Hallo ich habe mal eine Frage,

bin zur Zeit in 9b tv-l Stufe 3 eingruppiert. Habe mich beworben auf E10 Stelle.
Der neue Arbeitgeber ist auch dem Land Berlin unterstellt und ich arbeite auch für Land Berlin.
Dieser fordert mich auf zu kündigen und einen neuen Vertrag sofort bzw. ohne Zeit dazwischen zu unterschreiben und möchte keine Versetzung beantragen(dies ist mir neu und ich vermute dieser möchte sich mit Probezeit absichern..), nun meine Frage ist dabei auch wegen der Eingruppierung, denn ich habe für die beworbene Stelle 7 Jahre an Erfahrung, diese liegt aber mehr als 2 Jahre zurück, diese sehe ich als einschlägig an bzw. förderlich, wie man es halt im öffentlichen Dienst sieht. In der Stellenausschreibung wird von mindestens 1 Jahre an ähnlicher Erfahrung gesprochen.

Aus diesem Grund, da ich natürlich nicht kündigen würde, falls ich nicht mindestens sofort in die 10 Tv-L und Stufe 5(gewünscht jedoch 6) eingruppiert werden würde, die Frage ist es realistisch, ich meine ich habe auch die Erfahrung Anhand der Zeugnisse belegt, bevor ich es jedoch anfrage, wollte ich sicher gehen, ob das überhaupt möglich ist oder ist Tv-L 10 und Stufe 3/4 das Höchste an "kann" Anerkennung?

Vielen Dank für die Antwort.

Spid

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Antw:Eingruppierung und Forderung nach Kündigung
« Antwort #1 am: 13.03.2021 14:53 »
Es handelt sich also um denselben AG?

Maximus2584

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Antw:Eingruppierung und Forderung nach Kündigung
« Antwort #2 am: 13.03.2021 14:56 »
Es handelt sich also um denselben AG?

Ja beide Land Berlin, jedoch will die andere Dienststelle nicht eine Versetzung sondern Kündigung und neuen Vertrag und das ist neu für mich und ungewöhnlich.

Spid

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Antw:Eingruppierung und Forderung nach Kündigung
« Antwort #3 am: 13.03.2021 15:00 »
Dann unterschreib doch einfach den neuen Vertrag, eine Kündigung ist nicht erforderlich.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung und Forderung nach Kündigung
« Antwort #4 am: 13.03.2021 15:04 »
Kein neuer Vertrag= einfache Höhergruppierung und du bist in der EG10 Stufe 3.
Förderliche Zeiten können nicht berücksichtigt werden. Du müsstest §16.5 bemühen und eine Zulage zum Entgelt der Stufe 5 aushandeln (welche aber widerruflich ist)

AG will neuen Vertrag: Du machst einen neuen Vertrag mit dem Passus, dass du für Tätigkeiten der in EG10 eingestellt wirst und dir förderliche Zeiten anerkannt werden und du in Stufe 5 bist.

Spid

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Antw:Eingruppierung und Forderung nach Kündigung
« Antwort #5 am: 13.03.2021 15:07 »
Auch dann wäre es keine Einstellung.

Maximus2584

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Antw:Eingruppierung und Forderung nach Kündigung
« Antwort #6 am: 13.03.2021 15:27 »
Dann unterschreib doch einfach den neuen Vertrag, eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Das kenne ich auch, jedoch fordert die Personalstelle ich soll kündigen... das ist verrückt und eigenartig für mich,

Spid

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Antw:Eingruppierung und Forderung nach Kündigung
« Antwort #7 am: 13.03.2021 15:30 »
Was interessiert es Dich, was irgendwer fordert? Du sagst, Du seist jetzt bereit, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben, unterschreibst und die inneren Organisationsquerelen des AG können Dir egal sein. Probezeit hat aber im übrigen so oder so bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis keine Wirkung.

Pietclock

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Antw:Eingruppierung und Forderung nach Kündigung
« Antwort #8 am: 13.03.2021 22:52 »
bei mir war's andersrum: ich war auf einer E8 Stelle, habe mich dann auf E13 beworben beim selben AG, wurde genommen und dachte ich kriege einen neuen Vertrag. War aber nicht so, die Personalstelle meinte, es reicht ein Änderungsvertrag, da wurde einfach nur "8" mit "13" im Text getauscht, der Rest blieb gleich, das habe ich dann unterschrieben. Mir wurde gesagt, das wäre für alle Seiten das Einfachste und Vorteilhafteste....