Hallo,
ich hatte mich auf eine Stelle bei der Polizei beworben.
Gestern erhielt ich eine Einwilligungserklärung zwecks Überprüfung meiner Zuverlässigkeit anhand von Abruf der Datenbestände der Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie ggf. anhand von Datenbeständen von Justizbehörden und Gerichten.
Jetzt frage ich, inwieweit das überhaupt relevant ist, wenn es um folgenden Job geht:
- Erfassung eingehender Vorgänge / Schriftstücke,
- Fertigung von Formblattanzeigen für die weitere Sachbearbeitung durch die Ermittlungsgruppen,
- Vorbereitung von Vorgängen für die weitere Sachbearbeitung / Überprüfung / ggf. Ergänzung fehlender Daten / Abgleich der Daten mit den polizeilichen Informationssystemen,
- Veranlassung von Fahndungsausschreibungen und /-löschungen, - Selbständige Bearbeitung einfach gelagerter Sachverhalte,
- Registrierung und Zuteilung von Vorgängen im Rahmen des Aktenwechsels,
- Bei Bedarf, sonstige Büro- und Verwaltungsaufgaben: Stärkemeldung, IZEMA-Eintragungen Eintragungen im Rahmen des Integrierten Zeitmanagements unter Einsatz der Software „SP-EX¬PERT“, Krank-/ Gesundmeldungen, Arbeitszeitnachweise, Führen von Statistiken, Urlaubsplanung, Rechnungsbearbeitung im Elektronisch Kreditorischen Rechnungsworkflow, Terminplanungen / Kalenderführung in Outlook administrative Unterstützung der Leitung in der Wahrnehmung und Koordination der Aufgaben und Termine, Materialbestellung etc.
Auch frage ich mich, ob es rechtens ist, mir automatisch eine Unzuverlässigkeit zu unterstellen, wenn ich diese freiwillige Einwilligungserklärung nicht abgebe, denn in den Hinweisen in dieser steht:
"... ohne sie (die Einwilligungserklärung) kann die Behörde jedoch von Ihrer Unzuverlässigkeit ausgehen. ..."
Bitte um eure Einschätzungen.
Danke euch.
Beste Grüße