Autor Thema: Keine Einwilligung = Unzuverlässigkeit!? Rechtens?  (Read 3609 times)

Dienstbeflissen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 582
Antw:Keine Einwilligung = Unzuverlässigkeit!? Rechtens?
« Antwort #15 am: 17.03.2021 11:51 »
Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?

...eine einzelne Geldstrafe unter 90 Tagessätzen auch nicht...

Nur sofern im BZR kein weiterer Eintrag vorhanden ist => Zwei Geldstrafen zu je 10TS würden auch im Führungszeugnis stehen.

Elur

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 139
Antw:Keine Einwilligung = Unzuverlässigkeit!? Rechtens?
« Antwort #16 am: 17.03.2021 22:04 »
Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?

...eine einzelne Geldstrafe unter 90 Tagessätzen auch nicht...

Nur sofern im BZR kein weiterer Eintrag vorhanden ist => Zwei Geldstrafen zu je 10TS würden auch im Führungszeugnis stehen.

Daher sagte ich auch: eine EINZELNE Geldstrafe unter 90 Tagessätzen auch nicht.