Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?
...eine einzelne Geldstrafe unter 90 Tagessätzen auch nicht...
Nur sofern im BZR kein weiterer Eintrag vorhanden ist => Zwei Geldstrafen zu je 10TS würden auch im Führungszeugnis stehen.