Autor Thema: Anmeldung im Pflegeheim ohne Vollmacht?  (Read 1747 times)

elsbeth

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Anmeldung im Pflegeheim ohne Vollmacht?
« am: 14.03.2021 14:23 »
Hallo,

mein Bruder wurde von der Heimleitung in deren Pflegeheim angemeldet, ohne dass er die dazu berechtigt hat. Ihm wurde lediglich gesagt, dass er jetzt im Heim angemeldet ist, da er länger als drei Monate dort wohnt.

Jetzt habe ich mich mal im Internet schlau gemacht und bin auf § 32 BMG gestoßen.

Mein Bruder hat aber eine Wohnung im Inland. Ob er zu der zurückkommt, ist allerdings fraglich.

Darf jetzt die Heimleitung dennoch, ohne Vollmacht, meinen Bruder im Heim anmelden?

Danke.

Gruß

Ytsejam

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Antw:Anmeldung im Pflegeheim ohne Vollmacht?
« Antwort #1 am: 15.03.2021 07:24 »
Nach Satz 2 müssen sich Bewohner, die nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind, bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten innerhalb von zwei Wochen anmelden. Nach Satz 3 müssen die Leiter die Aufnahme für Bewohner nach Satz 2 mitteilen, wenn diese ihrer Meldepflicht nicht nachkommen können.

Wenn jetzt weiterhin eine Wohnung im Inland besteht, hätte das Pflegeheim die Mitteilung nicht machen dürfen. Fraglich ist hier, ob das Pflegeheim von der weiteren Wohnung wusste.

Unabhängig davon teilt das Pflegeheim aber auch nur mit, dass die Person nun im Pflegeheim aufhältig ist. Die Anmeldung selbst wird von der Meldebehörde dann von Amts wegen vorgenommen.

Ich empfehle, der Meldebehörde den Sachverhalt zu schildern und die Ummeldung rückgängig zu machen, dürfte kein Problem sein bei bestehender Vollmacht.

elsbeth

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Antw:Anmeldung im Pflegeheim ohne Vollmacht?
« Antwort #2 am: 15.03.2021 20:45 »
Das würde doch bedeuten, wenn im Datensatz im Meldeamt steht, dass ein Wohnung im Inland aktuell besteht, darf die Heimleitung ihn nicht anmelden, zumindest in dem Fall nicht ohne Vollmacht und wenn er das selbst nicht kann?

Wenn im Datensatz steht, dass es keine aktuelle Wohnung im Inland gibt, sondern aus dem Ausland zugezogen wurde oder der Wohnsitz vielleicht sogar unbekannt war, dann dürfte auch die Heimleitung die Anmeldung ohne Vollmacht vornehmen?

Wo steht bitte "Unabhängig davon teilt das Pflegeheim aber auch nur mit, dass die Person nun im Pflegeheim aufhältig ist. Die Anmeldung selbst wird von der Meldebehörde dann von Amts wegen vorgenommen."?

Ytsejam

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Antw:Anmeldung im Pflegeheim ohne Vollmacht?
« Antwort #3 am: 29.03.2021 12:20 »
Das Problem ist ja, dass das Pflegeheim nicht weiß, ob die Person im Melderegister noch eine Wohnung hat. Daher werden die im Regelfall den Aufenthalt im Pflegeheim mitteilen.

Das Pflegeheim nimmt nur eine Mitteilung an die Meldebehörde vor. Eine "Anmeldung" im rechtlichen Sinne ist das nicht. Das geht aus § 32 Abs. I Satz 3 BMG hervor: "Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen" = Sie teilen die Aufnahme mit, mehr nicht.