Kenne mich da nicht aus, da es noch soooo weit weg ist leider
Also vielleicht eine dumme Frage- zählen hier auch die Zeiten der Ausbildung/Studium mit rein (Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf) ??
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Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge beziehen sich stets auf eine Vollzeitstelle.
Prinzipiell erhalten sie pro Jahr auf einer Vollzeitstelle 1,79375% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Wenn sie dementsprechen nur 35 von 41 Stunden arbeiten, erhalten Sie für dieses Jahr eben nur (35/41)*1,79375%.
Rechenbeispiel:
30 Jahre Vollzeit: 30*1,79375%=53,81%
10 Jahre Teilzeit mit 60% bis zur Pension: 10*60%*1,79375%=10,76%
D.h. sie erhalten 64,57% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als Ruhegehalt (Abschläge unberücksichtigt).
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