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[NW] Ruhegehalt

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mpai:
Moin.
Ich habe mal zwei Fragen:
Ist die Strukturzulage oder auch allgemeine Zulage genannt ruhegehaltsfähig?
Ich rede im gD von den gut 100€, die es als Zulage gibt.
Der Familienzuschlag der Stufe 1 kommt voll aufs Ruhegehalt oder wird er in die ruhegehaltsfähigen Bezüge eingerechnet und damit auf 71 Prozent reduziert?

2strong:
Die Strukturzulage ist ruhegehaltsfähig, § 47 LBesG.

Der Familienzuschlag ist Teil der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Der Ruhegehaltssatz (max. 71,75%) wird auf diese Dienstbezüge angewendet. Der Familienzuschlag reduziert sich also.

mpai:
Wie wirkt sich eigentlich Teilzeit aus?
Wenn ich zum Beispiel bis 60 35 Stunden arbeiten würde und dann wieder Vollzeit, würde dann der Ruhegehaltssatz mit den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen des Vollzeitgehaltes errechnet werden?

Pepper2012:
Wovon träumst du nachts?

newT:

--- Zitat von: Pepper2012 am 09.04.2021 08:55 ---Wovon träumst du nachts?

--- End quote ---
???
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge beziehen sich stets auf eine Vollzeitstelle.
Prinzipiell erhalten sie pro Jahr auf einer Vollzeitstelle 1,79375% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Wenn sie dementsprechen nur 35 von 41 Stunden arbeiten, erhalten Sie für dieses Jahr eben nur (35/41)*1,79375%.

Rechenbeispiel:
30 Jahre Vollzeit: 30*1,79375%=53,81%
10 Jahre Teilzeit mit 60% bis zur Pension: 10*60%*1,79375%=10,76%
D.h. sie erhalten 64,57% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als Ruhegehalt (Abschläge unberücksichtigt).

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