Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe

Begonnen von Vasja, 07.03.2021 09:11

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Spid

Es ging nicht um übertarifliche Bezahlung. Die kann rechtssicher erfolgen. Du hingegen hast einen bewußten "Irrtum" ins Spiel gebracht. Neben dem Umstand der mutmaßlichen Verwirklichung der Untreue durch den AG-Vertreter besteht hier halt ständig die Möglichkeit der Korrektur des "Irrtums". Das ist kein ganz normales Lebensrisiko.