Autor Thema: Eingruppierung/Einstufung mit Teilzeit-Berufserfahrung  (Read 2487 times)

NeuMal

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Hallo zusammen,

ich hatte kürzlich eine Zusage für eine Stelle im öffentlichen Dienst (Vergütung nach TV EntgO Bund) und mir wurde mitgeteilt, dass meine ca. 2,5-jährige Tätigkeit in Teilzeit mit ca. 10h pro Woche nicht anerkannt werden würden, da sie unter einer Grenze von ca. 12 (bzw. wohl 11,7?) Stunden pro Woche liegen würde. Nach dem BAG-Urteil 6 AZR 571/12 hatte ich eine Anerkennung erwartet.

Eine weitere Frage ergibt sich mir aus dem in der Stellenausschreibung genannten Vermerk zur Vergütung:
"Entgeltgruppe 12 TV EntgO Bund; die Eingruppierung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TV EntgO Bund und den vorliegenden persönlichen Voraussetzungen. Bei fehlender Berufserfahrung erfolgt zunächst eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 bzw. 10 TV EntgO Bund"
Mir wurde gesagt, dass EG 12 erst ab 3 Jahren Berufserfahrung möglich wären, obwohl sich das für mich aus der Stellenausschreibung so nicht ergibt. Ergibt sich aus der Formulierung in der Ausschreibung ein Anspruch für mich, falls meine Teilzeit-Tätigkeit anerkannt wird?

Ich bedanke mich im Voraus herzlich für antworten!

Lars73

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Antw:Eingruppierung/Einstufung mit Teilzeit-Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 15.03.2021 12:33 »
Um welchen Abschnitt der Entgeltordnung geht es? (Wenn nicht bekannt beschreibe grob die Tätigkeit)

Anerkennung der Zeiten wofür? Für Stufenzuordnung oder Berufserfahrung für Eingruppierung?

Was für Berufserfahrung liegt vor?

Aus der Formulierung in der Ausschreibung ergeben sich keine Ansprüche.

NeuMal

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Antw:Eingruppierung/Einstufung mit Teilzeit-Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 15.03.2021 13:08 »
Danke für die Antwort,

Um welchen Abschnitt der Entgeltordnung geht es? (Wenn nicht bekannt beschreibe grob die Tätigkeit)

Es geht um den Arbeitsbereich Informationstechnik, müsste also Anlage 1, Teil III, Abschnitt 24 sein.

Anerkennung der Zeiten wofür? Für Stufenzuordnung oder Berufserfahrung für Eingruppierung?

Es dem Wortlaut des Gesprächs war es ein sowohl als auch. Es ging aber eher um die Eingruppierung.

Was für Berufserfahrung liegt vor?

Ich habe neben dem Studium im exakt ausgeschriebenen Tätigkeitsfeld gearbeitet. Speziell geht es um Produktmanagement in der agilen Softwareentwicklung.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung/Einstufung mit Teilzeit-Berufserfahrung
« Antwort #3 am: 15.03.2021 17:18 »

Mir wurde gesagt, dass EG 12 erst ab 3 Jahren Berufserfahrung möglich wären,
Tja sind halt wieder Deppen unterwegs bei den Personalern.

Zum einen geht es tariflich da nicht um Berufserfahrung, sondern nur um "mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung", davon hast du ja schon 2,5 Jahre.
Es ist also nach einem halben Jahr kein Versagungsgrund für die EG12 mehr.
Auch habe die Tarifparteien im der EGO nichts von Vollzeit geschrieben.
Auch habe sie nirgends geschrieben, dass diese Erfahrung bei dem gleichen AG oder haben da sonstige Einschränkungen gemacht.

Mein Tipp: Nach der Probezeit (also wenn die 36 Monate voll sind) die EG12 fordern und einklagen, wenn sie nicht wollen.

mein Zweiter Tipp: Anderen AG suchen, der eine andere Bezahlung freiwillig ermöglicht.