Autor Thema: Stufenzordnung Werkstudent Vollzeitstelle  (Read 6512 times)

Spid

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Antw:Stufenzordnung Werkstudent Vollzeitstelle
« Antwort #15 am: 15.03.2021 15:30 »
Dann war die ausgeübte Tätigkeit in Ermangelung einer anderen Weisung des AG auch die auszuübende. Sofern die Tätigkeit unverändert fortzuführen war und sie zur Eingruppierung in die E11 führt, warst Du bereits bei Aufnahme der Tätigkeit in E11 eingruppiert.

Kalfaktor

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Antw:Stufenzordnung Werkstudent Vollzeitstelle
« Antwort #16 am: 15.03.2021 18:17 »
Unterliegen meine Ansprüche der Ausschlussfrist von 6 Monaten?

Grundsätzlich bin ich nicht auf eine Klage, einen Rechtsstreit, auf Bloßstellung oder schlecht machen aus. Ich möchte lediglich die richtige Stufenzuordnung bekommen. Welche Argumente kann ich anführen, die den Irrtum mit der einschlägigen Berufserfahrung entkräften und meine Wahrnehmung, die hier bestätigt wurde, untermauern?

Spid

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Antw:Stufenzordnung Werkstudent Vollzeitstelle
« Antwort #17 am: 15.03.2021 18:21 »
Lediglich Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der tariflichen Ausschlußfrist. Weder Eingruppierung i.e.S. noch Eingruppierung i.w.S. sind solche.

Die rechtlichen Argumente wurden genannt. Sie brauchen den AG aber überhaupt nicht zu interessieren, wenn Du nicht im Zweifelsfall bereit bist, sie gerichtlich durchzusetzen.

Kalfaktor

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Antw:Stufenzordnung Werkstudent Vollzeitstelle
« Antwort #18 am: 15.03.2021 18:29 »
Lediglich Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der tariflichen Ausschlußfrist. Weder Eingruppierung i.e.S. noch Eingruppierung i.w.S. sind solche.

Die rechtlichen Argumente wurden genannt. Sie brauchen den AG aber überhaupt nicht zu interessieren, wenn Du nicht im Zweifelsfall bereit bist, sie gerichtlich durchzusetzen.
Verstehe ich dass richtig, dass meine Anspruche aus meinem Arbeitsvertrag zu stande kommen und es dafür eigentlich keinen zeitlichen Rahmen (Ausschlußfrist) gibt?

Spid

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Antw:Stufenzordnung Werkstudent Vollzeitstelle
« Antwort #19 am: 15.03.2021 18:37 »
Nein. Die Ausschlußfrist wirkt gerade auf solche Ansprüche. Die Eingruppierung ist jedoch ein sich zwingend ergebender Zustand und nicht dem Willen der Arbeitsvertragsparteien unterworfen. Man kann nicht falsch eingruppiert sein, wohl kann der AG aber über die Eingruppierung irren. Das berührt die Eingruppierung selbst jedoch in keinster Weise, es führt jedoch zumeist zu einer Differenz zwischen Entgeltanspruch, der ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis ist, und gezahltem Entgelt - und nur diesbezüglich wirkt die tarifliche Ausschlußfrist.

WasDennNun

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Antw:Stufenzordnung Werkstudent Vollzeitstelle
« Antwort #20 am: 16.03.2021 11:10 »
Unterliegen meine Ansprüche der Ausschlussfrist von 6 Monaten?

Grundsätzlich bin ich nicht auf eine Klage, einen Rechtsstreit, auf Bloßstellung oder schlecht machen aus. Ich möchte lediglich die richtige Stufenzuordnung bekommen. Welche Argumente kann ich anführen, die den Irrtum mit der einschlägigen Berufserfahrung entkräften und meine Wahrnehmung, die hier bestätigt wurde, untermauern?
Nur die zu wenig bezahlten Gelder, was bei dir ja nicht der Fall ist.

Du kommst ab 1.1.2022 in Stufe 3, darüber solltest du vorab deinen AG aufklären, dass diese deine qualifizierte Meinung ist. Die Begründung hast die hier ja dargestellt bekommen.


Kalfaktor

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Antw:Stufenzordnung Werkstudent Vollzeitstelle
« Antwort #21 am: 17.03.2021 23:37 »
Ja dafür DANKE ich euch vielmals.

Der öffentliche Dienst und Tarifrecht sind für mich neu. Finde es natürlich alles sehr interessant aber auch schwierig zu verstehen.
Je mehr man hier liest, desto mehr kommt den Eindruck auf, dass auf der Arbeitgeberseite Leute sitzen die extra Inkompetenz vermitteln wollen oder das durchweg leben.

WasDennNun

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Antw:Stufenzordnung Werkstudent Vollzeitstelle
« Antwort #22 am: 19.03.2021 07:46 »
Ja dafür DANKE ich euch vielmals.

Der öffentliche Dienst und Tarifrecht sind für mich neu. Finde es natürlich alles sehr interessant aber auch schwierig zu verstehen.
Je mehr man hier liest, desto mehr kommt den Eindruck auf, dass auf der Arbeitgeberseite Leute sitzen die extra Inkompetenz vermitteln wollen oder das durchweg leben.
Nicht vermitteln wollen, sondern es im Tarifrecht sind!