Hallo zusammen,
nachdem ich schon viel in diesem Forum gelesen habe, wende ich mich hilfesuchend mit meinem Problem an euch. Es geht um meine persönliche Stufenzuordnung.
Ich war von Januar 2019 bei einer Kommune als „Werkstudent“ eingestellt und habe unterschiedliche Aufgaben selbstständig erledigt. Zum Einstellungszeitpunkt hatte ich seit mehreren Jahren bereits meinen Bachelorabschluss und war somit bereits Ingenieur.
Eingruppiert wurde ich bei dieser Tätigkeit in die Entgeltgruppe 6 Stufe 1 bei einer 19,5 Stundenwoche.
Mein Arbeitsverhältnis in befristeter Form ging vom Januar 2019 bis zum Juni 2020. Ab dem Juli 2020 wurde ich als Ingenieur in Vollzeit eingestellt mit der Eingruppierung Entgeltgruppe 11 Stufe 1. Die Tätigkeiten, die ich vorher gemacht habe, wurde genauso weitergeführt.
Mit dem neuen Arbeitsverhältnis wurde auch die Stufe 2, die ich über die Laufzeit erhalten hatte auf Stufe 1 runtergesetzt. Meine Anfrage, ob dass denn so richtig sei, wurde mit der Begründung, dass bei mir keine einschlägige Berufserfahrung herrscht abgewiesen. Es wurde das Argument angeführt, dass Einschlägige Berufserfahrung für die Tätigkeit in EG 11 nicht in der EG 6 erworben werden kann.
Grundlegend kann ich aber auch sagen, dass bei mir deutlich mehr Berufserfahrung herrscht als nur die 1 ½ Jahre bei der Kommune.
Ich hatte auch durch die Suchfunktion mehrere Beiträge zum Thema Werkstudenten gefunden und etwas von einer kann und nicht muss Regel gelesen.
Vielleicht kennt jemand die richtigen Argumente / Rechtsprechungen, die meine Position bestärken und mir weiterhelfen können?