Hallo Kollegen,
folgender Sachverhalt betrifft mich derzeit:
Ich (Angestellter; Verwaltungsfachwirt (ALII); Bundesland Bayern; eingruppiert in E11 - Stufe 5, Aufstieg in 6 im Juni 2021) vertrete grundsätzlich (Urlaub etc.) bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft (TVöd wird angewandt) den Geschäftsleiter (Beamter A13).
Nun wurde bei meinem Kollegen eine doch schwerwiegende Krankheit festgestellt, so dass dieser nun schon die 4. Woche im Krankenstand ist... und es zum jetzigen Zeitpunkt schon feststeht, dass er vermutlich in diesem Jahr nicht mehr zur Arbeit erscheinen wird.
Meine Frage würde sich hier auf die Zulage bedingt durch die doch längerfristige Vertretung beziehen...
Könntet ihr mir sagen wie sich diese betreffende Zulage berechnet? Aus § 14 TVöd werd ich nicht so ganz schlau...
Besten Dank im Voraus!
Gruß
Stephan