Hallo Zusammen!
Nachdem ich nun bereits 11 Jahre "stille Mitleserin" bin, hab ich jetzt mal ein Frage, zu der ich so spezifisch nichts gefunden habe.
Bei mir in der Behörde wird aktuell ganz wild befördert... Nun hatte ich ein Gespräch mit einer Kollegin, welche sich sicher ist, im April diesen Jahres befördert zu werden.
Zum Sachverhalt: Wir wurden beide letztes Jahr am 22. Mai befördert. Die Planstelleneinweisung erfolgte rückwirkend zum 01.04.2020.
Jetzt sind wir uns uneinig, wann die Voraussetzungen für eine erneute Beförderung vorliegen würden. Ich bin der Auffassung, dass das Jahr "Standzeit" nach § 22 (4) Nr. 2 (b) BBG erst am 22.05.2021 erfüllt wäre, sie meint jedoch bereits am 01.04.2021.
Vielleicht kann mir ja jemand eine Antwort geben.