Autor Thema: Veränderung der Kündigungsfrist umgehen durch vorzeitiges Kündigen?  (Read 1691 times)

Saphror

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Hallo,

auch wenn ich zum Thema Kündigungsfrist schon einige Threads gefunden habe, bin ich mir bei meinem Anliegen nicht 100%ig sicher, weshalb ich hier auf Hilfe hoffe.

Für mich als befristeter Beschäftigter gelten die Kündigungsfristen nach §30 (5) Satz 2 TV-L, d.h. bei einem Beschäftigungsbeginn zum 15.5.2019 würde bis einschließlich zum 14.05.2021 eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats gelten. Ab dem 15.05.2021 würde die Kündigungsfrist drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres betragen. Würde ich beispielsweise erst am 15.05.2021 kündigen, könnte ich frühestens am 30.09.2021 gehen.

Nun aber meine Frage: Wenn ich meine Kündigung bis zum 14.05.2021 einreiche, könnte ich dann z.B. auch zum 31.08.2021 kündigen oder sogar erst zum 31.01.2022? Da für die Kündigungsfrist der Zeitpunkt des Ereignisses zählt, also der Zeitpunkt, wenn der Arbeitgeber meine Kündigung erhält, müsste das doch gehen, da ich grundsätzlich die zu dem Zeitpunkt gültige Frist "sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats" einhalte, oder?

Spid

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