Autor Thema: Höhergruppierung und Stufenzuordnung nach Erwerb eines Bachelorabschlusses  (Read 7464 times)

AnnaKle

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Guten Morgen zusammen,

ich möchte euch folgenden Fall schildern:

Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst (Anwendung TV-L) ist in Entgeltgruppe EG 9b Stufe 4 eingruppiert. Nach einem privaten Studium mit Bachelorabschluss soll der Angestellte nun höhergruppiert werden, da ihm Tätigkeiten entsprechend seines Abschlusses, sprich EG 10 übertragen werden sollen.

Nunmehr gibt es unterschiedliche Ansichten, wie der Fall zu behandeln ist.

1. Die Höhergruppierung stellt einen Laufbahnwechsel dar und der Angestellte kommt in EG 10 Stufe 1 (da keine Erfahrungswerte in Bezug auf Tätigkeiten der Laufbahngruppe 2.1 vorliegen).

2. Normale Anwendung des § 17 TV-L, sprich der Angestellte rutscht in EG 10 Stufe 3

Für Antworten, gerne auch mit Belegen, wäre ich sehr dankbar.

LG

Anne








Spid

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Es gibt bei TB keine Laufbahnen. Die Regelung zur Höhergruppierung sind eindeutig und führen in E10/3.

AnnaKle

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Danke für die schnelle Antwort! Alles andere hätte für mich auch keinen Sinn ergeben!

Bastel

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Wer kam auf die Idee mit der Laufbahn? Echt drollig.

AnnaKle

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Ein Personaler ;-)

sigma5345

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Wenn es Laufbahngruppen gäbe ... wäre die 9b schon dem gehobenen Dienst zugeordnet - daher wäre es noch nicht mal ein Wechsel  ;)

Spid

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Es sei denn, es ginge um technisches Gedöns...

TS

  • Gast
Was ist technisches Gedöns? Meint das die Technikerzulage (Entgeltgruppenzulage für 9)?

Spid

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Technische Laufbahnen bzw. technische Beschäftigte. Technikerzulage gibt es nicht mehr.

TS

  • Gast
Okay, das ist mir klar. In TVL 10 gibt es keine Technikerzulage mehr.

Ein Fall aus der Praxis:
aktuell ist mein Cousin in TVL 9b, Stufe 3. Dazu erhält er die Technikerzulage sowie einen Garantiebetrag, da erst vor Kurzem aus TVL 9a, Stufe 4 gewechselt. Summe alles in allem: 3.653,15 €.

Jetzt macht seinen Bachelor und möchte nach TVL 10. MIt viel Wohlwollen bietet die Personalstelle jetzt TVL 10, Stufe 2 an. Sie spielt dabei auf nicht vorhandene Erfahrung als Ingenieur an.

Begründung: beim Aufstieg von TVL 9a nach TVL 9b hätte die Technikerzulage gestrichen werden müssen. Dann hätte er zukünftig in TVL 10, Stufe 2 ja mehr als ihm jetzt zustehen würde.

Ist das wirklich so?

Von den Beträgen her, müsste er nach TVL 10, Stufe 3.

Ach ja: was ist mit dem Thema Laufbahnwechsel bei Angestellten?
Ist das nun ein Laufbahnwechsel? Ist dann Stufe 2 wirklich Wohlwollen?

Lars73

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"Von den Beträgen her, müsste er nach TVL 10, Stufe 3."

Warum sollte es zur Stufe 3 führe? Stufe 2 ist korrekt.

Laufbahnwechsel gibt es bei Tarifbeschäftigten nicht.

Spid

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Technikerzulage gibt es auch nicht. Eine Höhergruppierung von E9b/3 in E10 führt nunmal in Stufe 2, da für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ausschließlich auf das Tabellenentgelt abzustellen ist.

WasDennNun

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Jetzt macht seinen Bachelor und möchte nach TVL 10. MIt viel Wohlwollen bietet die Personalstelle jetzt TVL 10, Stufe 2 an. Sie spielt dabei auf nicht vorhandene Erfahrung als Ingenieur an.
Und mit noch mehr Wohlwollen würde ich mir einen AG suchen, der mir das Geld bezahlt wofür ich arbeiten möchte.
Oder man wartet halt bis man in der nächsten Stufe ist um dann ohne Wohlwollen der Personalstelle in die Stufe 3 zu kommen.
Monetär wird sich da bei ihm so oder so die nächsten Jahre nicht viel tun.

master206

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Hallo,
statt eines Laufbahnwechsels hat mir die Personalabteilung schon einmal gesagt, es wäre ein "Statusgruppenwechsel" und anstatt einer Höhergruppierung würde generell eine Wiedereinstellung gemacht. Dabei wird die zu beschäftigende Person IMMER der Stufe 1 zugeordnet. Ob das erlaubt ist weiß ich nicht, aber so wird es den Arbeitnehmenden kommuniziert.

Spid

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Was soll „Arbeitnehmende“ für ein Dummsprech sein?

Bei TB gibt es weder Statusgruppen noch Laufbahnen, eine Wiedereinstellung setzte eine rechtliche und tatsächliche Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses voraus.