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Höhergruppierung und Stufenzuordnung nach Erwerb eines Bachelorabschlusses

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AnnaKle:
Guten Morgen zusammen,

ich möchte euch folgenden Fall schildern:

Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst (Anwendung TV-L) ist in Entgeltgruppe EG 9b Stufe 4 eingruppiert. Nach einem privaten Studium mit Bachelorabschluss soll der Angestellte nun höhergruppiert werden, da ihm Tätigkeiten entsprechend seines Abschlusses, sprich EG 10 übertragen werden sollen.

Nunmehr gibt es unterschiedliche Ansichten, wie der Fall zu behandeln ist.

1. Die Höhergruppierung stellt einen Laufbahnwechsel dar und der Angestellte kommt in EG 10 Stufe 1 (da keine Erfahrungswerte in Bezug auf Tätigkeiten der Laufbahngruppe 2.1 vorliegen).

2. Normale Anwendung des § 17 TV-L, sprich der Angestellte rutscht in EG 10 Stufe 3

Für Antworten, gerne auch mit Belegen, wäre ich sehr dankbar.

LG

Anne







Spid:
Es gibt bei TB keine Laufbahnen. Die Regelung zur Höhergruppierung sind eindeutig und führen in E10/3.

AnnaKle:
Danke für die schnelle Antwort! Alles andere hätte für mich auch keinen Sinn ergeben!

Bastel:
Wer kam auf die Idee mit der Laufbahn? Echt drollig.

AnnaKle:
Ein Personaler ;-)

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