Wenn der 24-Dienst dazu führt, daß vollkontinuierlich im Betrieb gearbeitet wird, sind die Voraussetzungen für die Wechselschichtzulage erfüllt, wenn monatlich (nicht kalendermonatlich) durchschnittlich mindestens 1 24-Stunden-Dienst geleistet wird, sofern es einen Schichtplan gibt:
- Schichtplan
- wechselnde  Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird
- durchschnittlich  längstens  nach  Ablauf  eines  Monats  erneut  zur Nachtschicht herangezogen