Guten Tag!
Ich bin neu hier und bitte um Rat und um Hilfe.
Ich habe zuvor nach S12 verdient Stufe 2 und wäre nächstes Jahr bereits in Stufe 3.
Jetzt beginne ich eine neue Tätigkeit und soll nach S14 in Stufe 1 eingruppiert werden und gleichgestellt werden mit einem Berufsanfänger. Ich habe Familie und Kind und kann nicht weniger verdienen als zuvor. Mit der S12, Stufe 2 habe ich mehr verdient, als jetzt mit der Stufe 1.
ich habe schon darum gebeten meine förderlichen Zeiten anzuerkennen. Leider ohne Erfolg.
Die Begründung lautete:
"Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen kann ich Ihnen vorab mitteilen, dass das bisherige Aufgabengebiet nicht als einschlägige Berufserfahrung gemäß §16 Abs.2 S.3 TV-L anerkannt werden kann. Die frühere Tätigkeit lässt sich bei Anlegen der für die neue Tätigkeit maßgeblichen Eingruppierungsmerkmale nicht der gleichen Entgeltgruppe zuordnen. Somit kann keine Gleichwertigkeit der jetzigen und der früheren Tätigkeit festgestellt werden.
Die Einstellung würde demnach in Stufe 1 der Entgeltgruppe S14 TV-L erfolgen."
Welche Möglichkeiten habe ich? Angeblich machen die auch keine Stufenvorabgewährung. Aber ich weiß, von einer zukünftigen Kollegin, dass dort sowas definitiv gemacht wird.
Schade, bin echt deprimiert. Bei einem anderen Arbeitgeber kam die Stufe 2 problemlos durch. Habe mich aber für den oberen Arbeitgeber entschieden. Traurig...
Dankeschön im Vorfeld!