Autor Thema: Stellenwechsel oder Höhergruppierung  (Read 2623 times)

Brandenburg

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Stellenwechsel oder Höhergruppierung
« am: 18.03.2021 18:15 »
Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgendes Thema:
Aktuell bin ich festangestellter Stelleninhaber EG7.
Seit etwa 14 Monaten bekomme ich durch Änderung meiner Aufgaben eine Zulage zur E9a.
Ich soll diese Aufgaben dauerhaft übernehmen.

Muss ich mich auf meine derzeit übernommen Aufgaben bewerben oder muss ich nur einen Antrag auf dauerhafte Eingruppierung (bzw. dergleichen) stellen?

Ich hab 2 Stellenbewertungen, die ursprünglichen Aufgaben wurden mit der 7 bewertet und die 9er Aufgaben entsprechend mit der 9.

Es musste damals schnell gehen, ich hab mich spontan bereit erklärt und mich bisher sehr gut eingearbeitet und bewährt.
Meine Vorgesetzte will mir gern weiterhin diese Aufgaben anvertrauen.
Anscheinend ist der Personalservice(?) der Meinung diese Stelle müsste ausgeschrieben werden und ich könne mich dann darauf bewerben.

Wie sieht Ihre Einschätzung dazu aus?

Vielen Dank im voraus.

Spid

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Antw:Stellenwechsel oder Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 18.03.2021 18:33 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit. Wurde sie Dir ausdrücklich im Vorhinein wirksam nur vorübergehend übertragen, gibt es die Zulage nach §14 TVÖD, wurde die Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen, bist Du entsprechend eingruppiert.

WasDennNun

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Antw:Stellenwechsel oder Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 19.03.2021 07:45 »
Womit wird die Meinung der Personaler begründet?
Es ist doch eine Organisationsentscheidung des AGs wem er welche Tätigkeiten zuweist, die uU der Mitbestimmung des PRs unterliegt.

Die verwechseln wahrscheinlich wieder mal Beamtenrecht mit Tarifrecht.

Und wenn sie mit dem Quark von wegen GG und Zugang zum öD brabbeln, dann schreiben sie halt deine alte Stelle aus und gut ist.

Und wenn irgendwelche Kollegen rumzicken, dass sie die Stelle wollen, dann sollen die sich an den PR wenden.

Brandenburg

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Antw:Stellenwechsel oder Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 19.03.2021 08:21 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit. Wurde sie Dir ausdrücklich im Vorhinein wirksam nur vorübergehend übertragen, gibt es die Zulage nach §14 TVÖD, wurde die Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen, bist Du entsprechend eingruppiert.

Danke für eure Antworten.

Angenommen man will das von vorübergehend auf dauerhaft ändern, wie wäre hier der Werdegang?

Spid

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Antw:Stellenwechsel oder Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 19.03.2021 08:29 »
Der AG überträgt die bislang nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit nicht nur vorübergehend.