Vielen Dank für deine Antwort. Das habe ich schon entdeckt. Im Antrag auf den Zuschlag lautet es:
3 Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen liegt vor, wenn aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ein Anspruch auf 
Versorgungsbezüge nach den Vorschriften des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes oder entsprechenden sonstigen 
versorgungsrechtlichen Vorschriften besteht (versorgungsrechtliche Vorschriften des Bundes, Soldaten, anderer Bundesländer, der 
Gemeinden, der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder der Verbände von solchen). Hierzu gehören auch der Unterhaltsbeitrag (z.B. 
nach Art. 55 BayBeamtVG), das Übergangsgeld (z.B. nach Art. 67 BayBeamtVG), sowie Übergangsgebührnisse (§ 11 
Soldatenversorgungsgesetz).
Zählt hier der Anspruch meiner Frau auf VBL schon dazu? Ich bin nur so verwundert warum das die Bezügestelle wissen will, ob sie im öffentlichen Dienst arbeitet, wenn es doch nur darauf ankommt, ob sie ebenfalls den Zuschlag erhält. Dann müssten sie das ja genau nachfragen 

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