Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
externe Beurteilung der Tätigkeit
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KarlMilo:
Hallo zusammen,
ich lese hier immer mal wieder "meine Tätigkeit wurde extern bewertet". Wer, außer letztendlich dem Arbeitsgericht, nimmt solche Bewertungen vor? In wie weit sind diese Bewertungen belastbar bzw. in wie weit decken sich diese externen Bewertungen mit denen des Arbeitsgerichtes?
Viele Grüße KM
Spid:
Es gibt zahlreiche Dienstleister, die AN oder AG in Anspruch nehmen können, um sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden. Die Qualität der Bewertung hängt maßgeblich von der Qualität des Dienstleisters ab.
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