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Kündigung vor Antritt TVÖD-VKA

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Spid:
Man müßte spätestens unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats August kündigen.

Antiöffi:
Ich hatte mir die Frage letztes Jahr auch gestellt, da ich bei einer Kreissparkasse ab dem 01.11.20 hätte anfangen sollen. Dann kam aber überraschend 1,5 Wochen vor Antritt eine positive Rückmeldung eines Unternehmens aus der freien Wirtschaft.

Du musst bei Nichteinhaltung der grundsätzlichen Kündigungsfrist schriftlich um die Aufhebung deines Arbeitsvertrages bitten. Zumeist kommen Sie dir ja entgegen, da es sich wirtschaftlich nicht lohnt Dich einzuarbeiten und dann direkt wieder gehen zu lassen.

JahrhundertwerkTVÖD:
Machbar ist vieles.
Ich habe auch schon alles erleben dürfen:
- Kündigung kurz vor Arbeitsantritt
- Kündigung in der Probezeit, direkt nach Arbeitsantritt

Ist mittlerweile nichts ungewöhnliches mehr.
Moralisch sehe ich es etwas anders, aber ist ja kein Bestandteil des Tarifvertrages :-)

Einfach nur blöd für den AG und den vorhandenen Mitarbeiter, da in den meisten Fällen noch einmal ausgeschrieben werden muss (da fehlende qualifizierte Bewerbungen) und die Stelle weiterhin unbesetzt bleibt.

simmelbert:

--- Zitat von: Antiöffi am 21.03.2021 06:54 ---Ich hatte mir die Frage letztes Jahr auch gestellt, da ich bei einer Kreissparkasse ab dem 01.11.20 hätte anfangen sollen. Dann kam aber überraschend 1,5 Wochen vor Antritt eine positive Rückmeldung eines Unternehmens aus der freien Wirtschaft.

Du musst bei Nichteinhaltung der grundsätzlichen Kündigungsfrist schriftlich um die Aufhebung deines Arbeitsvertrages bitten. Zumeist kommen Sie dir ja entgegen, da es sich wirtschaftlich nicht lohnt Dich einzuarbeiten und dann direkt wieder gehen zu lassen.

--- End quote ---

Guten Morgen,

die grundsätzliche Kündigungsfrist würde ich definitiv einhalten, da ich mich bereits Ende April entscheiden würde. Den neuen Arbeitsvertrag habe ich bereits unterschrieben.

So habe ich wenigstens noch die Möglichkeit den aktuellen AG zu ermutigen mir mehr zu bezahlen wenn er mich behalten will, oder ich gehe halt.

simmelbert:
Hallo zusammen,

mein derzeitiger AG hat sich tatsächlich bewegt und will mir nun das gleiche Zahlen. Hätte ich niemals mit gerechnet, weswegen ich den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben habe.

Beginn wäre 01.07 (TVÖD-VKA). D.h. ich könnte den Arbeitsvertrag vor Amtsantritt kündigen wenn die Kündigung bis Mitte Juni bei denen eingeht? (je früher desto besser).

Vielen Dank und viele Grüße

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