Mareike, bei substanziierten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von mündlichen Anweisungen, sollte man Gründe der Zweifel schriftlich dem Vorgesetzten darlegen und ankündigen, die Anweisung nur auszuführen,  wenn schriftlich angewiesen wird. Schreiben  befreit. 
Der Wille eine bestimmte Person übertariflich zu bezahlen, ist m.E. nicht rechtswidrig. Als PR kann man das aus Gerechtigkeitsgründen ablehnen,  wenn andere Kollegen,  die die  gleiche  Arbeit machen, in der niedrigeren EG bezahlt werden.  Als Personaler sollte man aber durch eine übertarifliche Zahlung  auch als solche zu benennen und zu begründen.