Autor Thema: Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13  (Read 5395 times)

tictac

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Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« am: 19.03.2021 14:36 »
Hallo alle,

ich bin noch sehr unwissend in Sachen Tätigkeitsmerkmale/Bezahlung usw., da ich erst seit kurzem beim Staat bin und suche daher euren Rat.

Bei uns läuft derzeit die Bewerbungsrunde für eine E9-Stelle mit denselben Tätigkeiten, wie meine. Nun waren die ersten Kandidat*Innen da und es wurde wohl schon der perfekte Kandidat gefunden. Sogar so perfekt, dass der Chef ihn am liebsten gleich in E13 eingruppieren wollen würde, da der Kandidat in der freien Wirtschaft locker das doppelte netto verdienen könnte, was er bei uns brutto bekäme. Scheinbar ist nun Panik aufgekommen, dass er sich gegen den Job entscheiden könnte, weil Chef mittlerweile eine vage Vorstellung vom vorherigen Gehalt bekommen hat. Bevor Fragen aufkommen, warum sich so ein High-Performer überhaupt auf so einen Job bewirbt, das tut hier nichts zur Sache und er wird schon seine Gründe haben.

Was mich nun interessiert: kann man einfach so einen E9-Job zu einem E13-Job machen, ohne die wesentlichen Tätigkeitsmerkmale zu ändern? Ich dachte bisher immer, dass die Eingruppierung ziemlich starr an die Tätigkeitsmerkmale gebunden ist.
Und mal abgesehen davon, dass solch ein Chef-Verhalten für mächtig viel Unfrieden sorgen würde, weil alle von uns in E9 eingruppiert sind, die diesen Job machen, würde mich interessieren, wo eigentlich die Tätigkeitsunterschiede zwischen einem E9- und einem E13-Job liegen, also in puncto Verantwortung, Umfang usw.?

Vielen Dank vorab
tictac

Spid

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #1 am: 19.03.2021 14:39 »
Es gibt weder im TV-L noch im TV-H eine E9.

pommes

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #2 am: 19.03.2021 14:54 »
[...] da der Kandidat in der freien Wirtschaft locker das doppelte netto verdienen könnte, was er bei uns brutto bekäme. [...]
Hi,

willkommen hier im Forum!

Das verspricht ein unterhaltsamer Thread zu werden ^^

tictac

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #3 am: 19.03.2021 14:57 »
Es gibt weder im TV-L noch im TV-H eine E9.
Falls du auf den Unterschied 9a oder 9b hinaus willst, so war mir nicht bewusst, dass das für diese Frage eine Rolle spielen würde, sorry. Es geht um 9b.

[...] da der Kandidat in der freien Wirtschaft locker das doppelte netto verdienen könnte, was er bei uns brutto bekäme. [...]
Hi,

willkommen hier im Forum!

Das verspricht ein unterhaltsamer Thread zu werden ^^
Warum?

Spid

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #4 am: 19.03.2021 15:01 »
Ich will auf überhaupt nichts hinaus. Es gibt schlicht keine E9. E9a und E9b sind so eigenständige Entgeltgruppen wie E13 und E2. Der Bezug zu einer nicht existierenden Entgeltgruppe in Text und Überschrift machte die Schilderung des Sachverhalts unbrauchbar.

Sozialarbeiter

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #5 am: 19.03.2021 15:53 »
Der Tarifvertrag stellt ein Mindestvergütung dar. Grundsätzlich können Arbeitnehmer übertariflich besser bezahlt werden, als es ihrer Tätigkeit und Eingruppierung entspricht. Geringer können sie - sofern Tarifbindung besteht - nicht bezahlt werden. Dagegen könnte man gerichtlich z.B. mit einer Lohnklage gegen vorgehen.

In der EGO (Entgeltordnung) des TVL findest du eine Auflistung von Tätigkeitsmerkmaleb und zu welcher Eingruppierung diese führen.

Und zum Punkto Unfrieden. Keiner von euch verdient weniger, nur weil er ggf. übertariflich bezahlt werden würde. Ist ja nicht so, dass sein Gewinn eurer Verlust darstellt.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

tictac

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #6 am: 19.03.2021 16:54 »
Der Tarifvertrag stellt ein Mindestvergütung dar. Grundsätzlich können Arbeitnehmer übertariflich besser bezahlt werden, als es ihrer Tätigkeit und Eingruppierung entspricht. Geringer können sie - sofern Tarifbindung besteht - nicht bezahlt werden. Dagegen könnte man gerichtlich z.B. mit einer Lohnklage gegen vorgehen.

Wie kann man denn so einen Sprung auf E13 für die Tätigkeitsmerkmale einer 9b-Stelle begründen? Vor allem, wenn man letztes Jahr erst einen Job mit Personalverantwortung nur mit einer 10er-Stelle vergeben hat? Diese 9b-Stelle setzt noch nicht mal einen Bachelor in irgendwas voraus, Ausbildung + 2 Jahre BE hätte völlig gereicht. Für die 10er-Stelle war aber zwingend ein Studienabschluss erforderlich.

In der EGO (Entgeltordnung) des TVL findest du eine Auflistung von Tätigkeitsmerkmaleb und zu welcher Eingruppierung diese führen.
Danke dir. So wie sich das liest, passt E13 wohl nicht so ganz zu den Tätigkeitsmerkmalen von E9b, was mich wieder zu meiner obigen Frage führt.

Und zum Punkto Unfrieden. Keiner von euch verdient weniger, nur weil er ggf. übertariflich bezahlt werden würde. Ist ja nicht so, dass sein Gewinn eurer Verlust darstellt.
Die Realität wird aber genau der Unmut aller anderen sein - und das weißt du genauso gut wie ich, von daher sollte man sich als Chef gut überlegen, wie man sich da aufstellt, wenn man sich seine anderen Leute nicht vergraulen will.

VG
tictac

Spid

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #7 am: 19.03.2021 16:57 »
Wer sich über Neid und Mißgunst seiner AN Gedanken machen muß, hat den Fehler bereits weit im Vorhinein bei der Auswahl minderwertigen Personals gemacht.

Sozialarbeiter

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #8 am: 19.03.2021 17:22 »
Der Tarifvertrag stellt ein Mindestvergütung dar. Grundsätzlich können Arbeitnehmer übertariflich besser bezahlt werden, als es ihrer Tätigkeit und Eingruppierung entspricht. Geringer können sie - sofern Tarifbindung besteht - nicht bezahlt werden. Dagegen könnte man gerichtlich z.B. mit einer Lohnklage gegen vorgehen.

Wie kann man denn so einen Sprung auf E13 für die Tätigkeitsmerkmale einer 9b-Stelle begründen? Vor allem, wenn man letztes Jahr erst einen Job mit Personalverantwortung nur mit einer 10er-Stelle vergeben hat? Diese 9b-Stelle setzt noch nicht mal einen Bachelor in irgendwas voraus, Ausbildung + 2 Jahre BE hätte völlig gereicht. Für die 10er-Stelle war aber zwingend ein Studienabschluss erforderlich.
Angebot und Nachfrage (sowie etwas Verhandlungsgeschick). Es ist überall Gang und Gebe, dass gleiche Tätigkeit unterschiedlich bezahlt wird. Selbst im Rahmen der selben Entgeltgruppe im TVL kann Stufen- und Zulagenbedingt eine Differenz von über 20k pro Jahr entstehen. 9b-1 zu 13-1 ist auch erstmal nur ein Unterschied von 12k. 9b-1 zu 9b-6 ist ein Unterschied von 16k... just saying
In der EGO (Entgeltordnung) des TVL findest du eine Auflistung von Tätigkeitsmerkmaleb und zu welcher Eingruppierung diese führen.
Danke dir. So wie sich das liest, passt E13 wohl nicht so ganz zu den Tätigkeitsmerkmalen von E9b, was mich wieder zu meiner obigen Frage führt.
joa, wie gesagt. Der Tarifvertrag stellt das Minimum dar, was für eine Tätigkeit gezahlt wird und nicht das Maximum (soweit kommts noch)
Und zum Punkto Unfrieden. Keiner von euch verdient weniger, nur weil er ggf. übertariflich bezahlt werden würde. Ist ja nicht so, dass sein Gewinn eurer Verlust darstellt.
Die Realität wird aber genau der Unmut aller anderen sein - und das weißt du genauso gut wie ich, von daher sollte man sich als Chef gut überlegen, wie man sich da aufstellt, wenn man sich seine anderen Leute nicht vergraulen will.
Ich sehe da viel mehr eine Chance als ein Problem. Offenbar ist euer Arbeitgeber bereit übertariflich zu zahlen. Das heißt man kann Verhandeln ;) Mir ist ein solcher Arbeitgeber lieber, als einer der immer nur das Minimum gemäß Tarifvertrag zahlt und damit Highperformer und Leistungsträger nicht belohnt bzw. auch keinen Anreiz gibt zur Weiterentwicklung.
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Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

tictac

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #9 am: 19.03.2021 18:42 »
Ich sehe da viel mehr eine Chance als ein Problem. Offenbar ist euer Arbeitgeber bereit übertariflich zu zahlen. Das heißt man kann Verhandeln ;) Mir ist ein solcher Arbeitgeber lieber, als einer der immer nur das Minimum gemäß Tarifvertrag zahlt und damit Highperformer und Leistungsträger nicht belohnt bzw. auch keinen Anreiz gibt zur Weiterentwicklung.
Wie gesagt, ich bin noch nicht so lange dabei und versuche nur zu verstehen.
Mir wurde bisher von mehreren Seiten - auch von den verbeamteten Kollegen - genau das Gegenteil erzählt und wie träge es hier in puncto Gehaltsbewegungen "außer der Reihe" ist.
Aber gut zu wissen, dass das vom Prinzip her gar nicht so starr ist, wenn die entsprechenden Stellen das nur wollen.

Sozialarbeiter

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #10 am: 19.03.2021 18:53 »
Mir wurde bisher von mehreren Seiten - auch von den verbeamteten Kollegen - genau das Gegenteil erzählt und wie träge es hier in puncto Gehaltsbewegungen "außer der Reihe" ist.
Beamte und Tarifbeschäftige kann man grundsätzlich auch nur sehr schwierig miteinander vergleichen. Im Beamtenrecht gibt es tatsächlich viel starrere und engere Regeln. Die Anwendungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte sind hier viel freier. So kann ein Tarifbeschäftiger direkt in E12 gesetzt werden. Ein Beamter muss erstmal Mindestlaufzeiten A9, A10, A11 durchlaufen, bis er in die A12 kommt. Ebenso ist A12 nicht automatisch vergleichbar mir E12. Kurz um: Lass dich von Beamtengeschwurbel nicht beeinflussen. Das lässt sich meistens sowieso nicht auf Tarifbeschäftigte übertragen.
Aber gut zu wissen, dass das vom Prinzip her gar nicht so starr ist, wenn die entsprechenden Stellen das nur wollen.
und drei Mal darfst du raten woran es meistens scheitert ;)
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tictac

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #11 am: 20.03.2021 08:34 »
Kurz um: Lass dich von Beamtengeschwurbel nicht beeinflussen. Das lässt sich meistens sowieso nicht auf Tarifbeschäftigte übertragen.
Ach, so war das gar nicht gemeint, sondern, dass die verbeamteten Kollegen den Umgang der Chefs/Personalabteilung mit der Starrheit der Entgeltgruppeneinteilung bei den Tarifbeschäftigten bestätigt haben.

Jockel

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #12 am: 21.03.2021 11:09 »
Der Tarifvertrag ist Mitnichten nur "Mindestbezahlung", sondern für tarifgebundene Institutionen auch gleichzeitig die "Höchstbezahlung". Da wir hier über Steuergelder reden, muss jede Bezahlung, die oberhalb der tariflichen Eingruppierung liegt, neben der Recruiting-Begründung eine haushalterische Ermächtigung haben. Sofern du also jemanden mit dem entsprechenden Verantwortungsgrad überzeugst, dass wegen des Recruiting-Bedürfnisses hier eine Bezahlung oberhalb des Tarifs erforderlich ist, dann kannst du auch an die Grenze dessen gehen, was dieser Mensch verantworten mag. Also z.B. 120k € brutto p.a.

Das ist dann aber keine Frage des TV-L oder TV-H.

Spid

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #13 am: 21.03.2021 11:19 »
Also ist - auch gem. Deinen eigenen Ausführungen - die tarifliche Vergütung eben nicht die „Höchstbezahlung“. Es handelt sich also um die Regelbezahlung, von der eben sehr wohl abgewichen werden kann.

WasDennNun

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Antw:Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
« Antwort #14 am: 21.03.2021 15:04 »
Der Tarifvertrag ist Mitnichten nur "Mindestbezahlung", sondern für tarifgebundene Institutionen auch gleichzeitig die "Höchstbezahlung".
Da du "Höchstbezahlung" und nicht Höchstbezahlung geschrieben hast, interpretiere ich das als ironisch gemeint.
Denn:
Zitat
Das ist dann aber keine .des TV-L oder TV-H.
Wenn irgend ein AG im öD sich von aussen oder selbst einer Beschränkung unterwirft, dann ist es halt so.
Im TV.L ist mir das bisher noch nicht untergekommen.