Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
Sozialarbeiter:
--- Zitat von: tictac am 19.03.2021 18:42 ---Mir wurde bisher von mehreren Seiten - auch von den verbeamteten Kollegen - genau das Gegenteil erzählt und wie träge es hier in puncto Gehaltsbewegungen "außer der Reihe" ist.
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Beamte und Tarifbeschäftige kann man grundsätzlich auch nur sehr schwierig miteinander vergleichen. Im Beamtenrecht gibt es tatsächlich viel starrere und engere Regeln. Die Anwendungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte sind hier viel freier. So kann ein Tarifbeschäftiger direkt in E12 gesetzt werden. Ein Beamter muss erstmal Mindestlaufzeiten A9, A10, A11 durchlaufen, bis er in die A12 kommt. Ebenso ist A12 nicht automatisch vergleichbar mir E12. Kurz um: Lass dich von Beamtengeschwurbel nicht beeinflussen. Das lässt sich meistens sowieso nicht auf Tarifbeschäftigte übertragen.
--- Zitat von: tictac am 19.03.2021 18:42 ---Aber gut zu wissen, dass das vom Prinzip her gar nicht so starr ist, wenn die entsprechenden Stellen das nur wollen.
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und drei Mal darfst du raten woran es meistens scheitert ;)
tictac:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 19.03.2021 18:53 ---Kurz um: Lass dich von Beamtengeschwurbel nicht beeinflussen. Das lässt sich meistens sowieso nicht auf Tarifbeschäftigte übertragen.
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Ach, so war das gar nicht gemeint, sondern, dass die verbeamteten Kollegen den Umgang der Chefs/Personalabteilung mit der Starrheit der Entgeltgruppeneinteilung bei den Tarifbeschäftigten bestätigt haben.
Jockel:
Der Tarifvertrag ist Mitnichten nur "Mindestbezahlung", sondern für tarifgebundene Institutionen auch gleichzeitig die "Höchstbezahlung". Da wir hier über Steuergelder reden, muss jede Bezahlung, die oberhalb der tariflichen Eingruppierung liegt, neben der Recruiting-Begründung eine haushalterische Ermächtigung haben. Sofern du also jemanden mit dem entsprechenden Verantwortungsgrad überzeugst, dass wegen des Recruiting-Bedürfnisses hier eine Bezahlung oberhalb des Tarifs erforderlich ist, dann kannst du auch an die Grenze dessen gehen, was dieser Mensch verantworten mag. Also z.B. 120k € brutto p.a.
Das ist dann aber keine Frage des TV-L oder TV-H.
Spid:
Also ist - auch gem. Deinen eigenen Ausführungen - die tarifliche Vergütung eben nicht die „Höchstbezahlung“. Es handelt sich also um die Regelbezahlung, von der eben sehr wohl abgewichen werden kann.
WasDennNun:
--- Zitat von: Jockel am 21.03.2021 11:09 ---Der Tarifvertrag ist Mitnichten nur "Mindestbezahlung", sondern für tarifgebundene Institutionen auch gleichzeitig die "Höchstbezahlung".
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Da du "Höchstbezahlung" und nicht Höchstbezahlung geschrieben hast, interpretiere ich das als ironisch gemeint.
Denn:
--- Zitat ---Das ist dann aber keine .des TV-L oder TV-H.
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Wenn irgend ein AG im öD sich von aussen oder selbst einer Beschränkung unterwirft, dann ist es halt so.
Im TV.L ist mir das bisher noch nicht untergekommen.
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