Autor Thema: Hausmeister ! Ab wann höhere Eingruppierung?  (Read 2991 times)

TeamHM

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Guten Abend,

Ich bin seit dem 01.01.2020 als Hausmeister in einer Kommunen in Sachsen  TVöD VKA tätig.

Habe eine Berufsausbildung zum Energie- und Gebäudetechnik: Elektriker 2006 abgeschlossen und seit dem i diesen Beruf gearbeitet.

Als ich 2020 hier angefangen haben als Hausmeister würde ich in EG 5 Stufe 2 eingeordnet.

Zu meinem Aufgaben gehören:

- Wartung der Grünflächen/ des Geländes
- Reparatur/Instandhaltung ( wo man  keine Firma Brauch bzw Heizungsthermostat wechseln , Leuchtmittel Starter oder einfach Mal die Brennkammer von der Pellets Heizung wenn die Mal wider spinnt)

- Reinigungsfirma Kontrolle
- Schließ Dienst mit Alarmanlage und Einbruchsanlagen und dessen Bedienung ( wenn Mal ein Melder auslöst in der Nacht die Situation klären)
- da ich/wir nicht immer dass selbe Objekt haben kommunizieren wiich mit vielen Schul/Kita Leitungen und kläre Sachen.
- Dann natürlich die Handwerker/Firmen
- desweiteren haben wir Rufbereitschaft und dadurch Schicht Betrieb

Da unsere jetziger "Vorarbeiter*Hausmeister in Rente geht und keiner das Amt übernehmen wollte hab ich mich dafür bereit erklärt. Dadurch werden meine Aufgaben erweitern
:
- Habe 5 weiter Hausmeister unter mir sowie 3 1€jopper und eine 5 Jahres Kraft.
- Dienstpläne machen
- Handwerker/Firmen Termin abstimmen und wahrnehmen
- Stundenzettel schreiben bzw für die Buchhaltung vorbereiten.

Jetzt frag ich mich ob ich dadurch in eine andere Eingruppierung Falle.

Laut der Aussage vom Personalleitung / Finanzen ist das alles richtig.?

Könnt ihr mir helfen

Danke

BerlinBerlin1

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Antw:Hausmeister ! Ab wann höhere Eingruppierung?
« Antwort #1 am: 20.03.2021 16:58 »
Ich würde sagen Du bekommst die Vorhandwerkerzulage und gut ist.
Die zusätzlichen Tätigkeiten dürften mit dieser Zulage abgegolten sein.
Das sind arbeiten die bei uns die Vorhandwerker auch machen.

Spid

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Antw:Hausmeister ! Ab wann höhere Eingruppierung?
« Antwort #2 am: 20.03.2021 17:13 »
Ich würde sagen Du bekommst die Vorhandwerkerzulage und gut ist.
Die zusätzlichen Tätigkeiten dürften mit dieser Zulage abgegolten sein.
Das sind arbeiten die bei uns die Vorhandwerker auch machen.

Da Du ja gerade den landesbezirklichen Tarifvertrag Sachsen zur Hand zu haben scheinst, könntest Du kurz nachschlagen, ob Hausmeister dort explizit genannt sind oder sie dort auch unter berufsähnliche Tätigkeiten fallen?

TeamHM

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Antw:Hausmeister ! Ab wann höhere Eingruppierung?
« Antwort #3 am: 22.03.2021 06:35 »
Ich würde sagen Du bekommst die Vorhandwerkerzulage und gut ist.
Die zusätzlichen Tätigkeiten dürften mit dieser Zulage abgegolten sein.
Das sind arbeiten die bei uns die Vorhandwerker auch machen.

Danke für deine Antwort. Nein bekomme keine Vorhandwerker oder andere Zahlung außer mein Entgelt. Es würde auch keine weiter Zahlungen besprochen!