externe Beurteilung der Tätigkeit

Begonnen von KarlMilo, 19.03.2021 12:07

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KarlMilo

Hallo zusammen,

ich lese hier immer mal wieder "meine Tätigkeit wurde extern bewertet". Wer, außer letztendlich dem Arbeitsgericht, nimmt solche Bewertungen vor? In wie weit sind diese Bewertungen belastbar bzw. in wie weit decken sich diese externen Bewertungen mit denen des Arbeitsgerichtes?

Viele Grüße KM

Spid

Es gibt zahlreiche Dienstleister, die AN oder AG in Anspruch nehmen können, um sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden. Die Qualität der Bewertung hängt maßgeblich von der Qualität des Dienstleisters ab.