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Hausmeister ! Ab wann höhere Eingruppierung?

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TeamHM:
Guten Abend,

Ich bin seit dem 01.01.2020 als Hausmeister in einer Kommunen in Sachsen  TVöD VKA tätig.

Habe eine Berufsausbildung zum Energie- und Gebäudetechnik: Elektriker 2006 abgeschlossen und seit dem i diesen Beruf gearbeitet.

Als ich 2020 hier angefangen haben als Hausmeister würde ich in EG 5 Stufe 2 eingeordnet.

Zu meinem Aufgaben gehören:

- Wartung der Grünflächen/ des Geländes
- Reparatur/Instandhaltung ( wo man  keine Firma Brauch bzw Heizungsthermostat wechseln , Leuchtmittel Starter oder einfach Mal die Brennkammer von der Pellets Heizung wenn die Mal wider spinnt)

- Reinigungsfirma Kontrolle
- Schließ Dienst mit Alarmanlage und Einbruchsanlagen und dessen Bedienung ( wenn Mal ein Melder auslöst in der Nacht die Situation klären)
- da ich/wir nicht immer dass selbe Objekt haben kommunizieren wiich mit vielen Schul/Kita Leitungen und kläre Sachen.
- Dann natürlich die Handwerker/Firmen
- desweiteren haben wir Rufbereitschaft und dadurch Schicht Betrieb

Da unsere jetziger "Vorarbeiter*Hausmeister in Rente geht und keiner das Amt übernehmen wollte hab ich mich dafür bereit erklärt. Dadurch werden meine Aufgaben erweitern
:
- Habe 5 weiter Hausmeister unter mir sowie 3 1€jopper und eine 5 Jahres Kraft.
- Dienstpläne machen
- Handwerker/Firmen Termin abstimmen und wahrnehmen
- Stundenzettel schreiben bzw für die Buchhaltung vorbereiten.

Jetzt frag ich mich ob ich dadurch in eine andere Eingruppierung Falle.

Laut der Aussage vom Personalleitung / Finanzen ist das alles richtig.?

Könnt ihr mir helfen

Danke

BerlinBerlin1:
Ich würde sagen Du bekommst die Vorhandwerkerzulage und gut ist.
Die zusätzlichen Tätigkeiten dürften mit dieser Zulage abgegolten sein.
Das sind arbeiten die bei uns die Vorhandwerker auch machen.

Spid:

--- Zitat von: BerlinBerlin1 am 20.03.2021 16:58 ---Ich würde sagen Du bekommst die Vorhandwerkerzulage und gut ist.
Die zusätzlichen Tätigkeiten dürften mit dieser Zulage abgegolten sein.
Das sind arbeiten die bei uns die Vorhandwerker auch machen.

--- End quote ---

Da Du ja gerade den landesbezirklichen Tarifvertrag Sachsen zur Hand zu haben scheinst, könntest Du kurz nachschlagen, ob Hausmeister dort explizit genannt sind oder sie dort auch unter berufsähnliche Tätigkeiten fallen?

TeamHM:

--- Zitat von: BerlinBerlin1 am 20.03.2021 16:58 ---Ich würde sagen Du bekommst die Vorhandwerkerzulage und gut ist.
Die zusätzlichen Tätigkeiten dürften mit dieser Zulage abgegolten sein.
Das sind arbeiten die bei uns die Vorhandwerker auch machen.

--- End quote ---

Danke für deine Antwort. Nein bekomme keine Vorhandwerker oder andere Zahlung außer mein Entgelt. Es würde auch keine weiter Zahlungen besprochen!

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