Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
klara12:
Guten Tag,
in welche Entgeltgruppe und Entgelttabelle sollte ein Psychologe in der Jugend- und Familienhilfe eingruppiert werden? Ist eine Eingruppierung in die SuE möglich?
Vielen Dank
Klara
Spid:
Gerechtigkeit ist tariflich - und sonst auch - unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das gilt uneingeschränkt auch für Psychologen. Dabei ergibt sich genau eine Eingruppierung, denn Eingruppierung ist nicht möglich, sie ist.
klara12:
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe es also so, die Eingruppierung ist nach den Tätigkeitsaufgaben vorzunehmen. Meine Frage zielte eher daraufhin, ob ein Psychologe in eine Entgelttabelle für Sozialarbeiter und Erzieher eingruppiert werden kann, wenn diese nach Abschnitt XXIV, der Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst, für die Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigtengruppen gedacht sind:
− Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst
− Erzieher*innen
− Gruppenleiter*innen in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
− Heilerziehungspfleger*innen
− Heilerzieher*innen
− Heilpädagog*innen
− Kinderpfleger*innen
− Leiter*innen von Kindertagesstätten und deren ständige Vertreter*innen
− Leiter*innen von Erziehungsheimen oder von Wohnheimen für erwachsene
Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX und deren ständige
Vertreter*innen
− Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen
Oder der Arbeitgeber andere Entgelttabelle in Betracht ziehen soll. Der Tätigkeitsbereich entspricht den Aufgaben eines Psychologen, also psychologische Beratung und Betreuung. Wäre dieser in E13 eingruppiert, wäre das Gehalt bei den gleichen Aufgaben natürlich größer als bei SuE.
Spid:
Da gibt es nichts in Betracht zu ziehen. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sind es Tätigkeiten, die einer der genannten Berufsgruppen entsprechen, ist der TB entsprechend der zugehörigen Tätigkeitsmerkmale eingruppiert. Sind sie es nicht, sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen. Entspricht die Tätigkeit einem Hochschulstudium, sind die auf der E9b aufbauenden Tätigkeitsmerkmale anzuwenden. Sind es solche, die einem wissenschaftlichem Hochschulstudium entsprechen, finden die auf der E13 aufbauenden Tätigkeitsmerkmale Anwendung. Maßgeblich ist das Erfordernis für die Tätigkeit selbst, rechtliche Vorgaben sind unbeachtlich.
Bob Kelso:
Liebe Klara12: Sind Sie Bachelor, oder Master-Absolventin?? Sollten Sie als Psychologin ( B.Sc. / M.Sc. / Diplom) eine nach z.B SUE 12 oder SUE14 ausgeschriebene Stelle ausfüllen, werden Sie auch nach SUE 12 bzw. SUE14 bezahlt. Sollten Sie eine z.B. nach E11 oder E13 bewertete Stelle ausfüllen, werden Sie entsprechend vergütet. Wird in der Ausschreibung der SUE - Stelle expliziert die Qualifikationen eines Psychologen M.SC. gefordert, können Sie diese Eingruppierung erwarten.
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