Autor Thema: Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe  (Read 9088 times)

klara12

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Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
« Antwort #15 am: 23.03.2021 14:31 »
Vielen Dank für Ihre rege Diskussion. Es scheint ein bisschen schwieriges Thema zu sein, in dem man verschiedene Meinungen vertritt. Es handelt sich um einen Psychologen mit Masterabschluss (ohne Psychotherapeutischer Approbation). Für die Stelle werden Psychologen oder Sozialpädagogen gesucht. Die Aufgaben wäre psychologische Beratung, Familienarbeit und co. Vielleicht schafft diese Info mehr Klarheit in die Problematik.

Meine Frage ist, geht es überhaupt, einen Psychologen (Master) in SuE einzugruppieren, wenn es sich um ganz andere Qualifikation handelt, als die im Abschnitt XXIV erwähnten? Natürlich wenn die Tätigkeitsaufgaben der Aufgaben eines Erziehers entsprechen, sehe ich da kein Problem. Aber wenn explizit Psychologen für die Stelle gesucht werden?

LG
Klara

Spid

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Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
« Antwort #16 am: 23.03.2021 14:35 »
Es ist völlig unbeachtlich, was der AG sucht oder als Voraussetzung verlangt. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit sowie ggfs. im Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzungen in der Person.