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Höhergruppierung wegen falscher Stellenbeschreibung

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Banshee:
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und wollte eure Meinung dazu hören. Ich habe 7 Jahre lang in als Med. Dokumentar im Krankenhaus mit einem Team von insgesamt 11 Personen gearbeitet und wir wurden alle nach E8 TVÖD bezahlt.

Der Direktor des Instituts wollte meinen Aufgabenbereich erweitern/verändern und hat eine neue Stelle für E9b ausgeschrieben auf die ich mich beworben und bekommen habe. Zeitgleich hat jedoch unser Teamleiter spontan gekündigt weshalb ich vorübergehend seine Aufgaben übernehmen sollte.
Er hatte als Teamleiter von 11 Personen die E10 bekommen hatte jedoch im Gegensatz zu mir ein abgeschlossenes Studium. Der Direktor hat die Teamleiterstelle dann nicht mehr neu ausgeschrieben weil ich die Teamleitungs-Tätigkeiten ja "freundlicherweise" übernommen hatte und nun ist aus der vorübergehenden Übernahme der Stelle seit 1 Jahr mein Hauptaufgabengebiet geworden in der keine einzige Aufgabe der Stellenausschreibung der 9b entspricht auf die ich mich ursprünglich beworben hatte.

Meine Frage: Ich habe das Problem angesprochen, dass ich mich aufgrund der höherwertigen Tätigkeit ebenfalls bei einer E10 sehe und der Direktor hat mir nun vorgeschlagen eine BAK (Beschreibung des Aufgabenkreises zu schreiben) und damit eine Höhergruppierung beim Personalrat zu beantragen. Der Direktor würde dies auch unterstützen/unterschreiben.

Meine Bedenken sind aber jetzt, dass der Personalrat sich fragen könnte warum ich keine Aufgaben aus meiner 9b Stelle ausführe bzw. die Stelle nach meinem Antrag auf Höhergruppierung gar nur mit 9a bewertet da ich zwar die Teamleitungsfunktion und die damit verbundenen Aufgaben übernommen habe, diese aber in meinem formulierten Antrag dann nicht einer E9b oder gar E10 entsprechen könnten, da ich den genauen Wortlaut der Stellenbeschreibung meines ehemaligen Teamleiters nicht kenne sondern nur seine Entgeltgruppe.

Wie würdet ihr hier vorgehen? Einfach die 9b behalten und damit leben oder versuchen die Höhergruppierung anzustreben und zu hoffen das die Teamleitung von 11 Mitarbeitern ohne abgeschlossenes Studium als Argument beim Personalrat für eine E10 ausreicht.

Vielen Dank für eure Antworten!

Spid:
Ein Antrag auf Höhergruppierung kommt im Sachverhalt nicht vor. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der PR trifft derlei Entscheidung nicht. Er wird vom AG beteiligt, indem der AG dessen Zustimmung zu einer oder mehreren Maßnahmen beantragt.

Banshee:
Hallo Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich bin jetzt verwirrt. Das heißt ein Antrag auf Höhergruppierung und die Beschreibung des Aufgabenkreises (zu der ich aufgefordert wurde), bei dessen Beurteilung der Personalrat beteiligt werden muss sind nicht das Gleiche auch wenn das gleiche dabei für den Antragsteller herauskommen soll d.h. Höhergruppierung von E9b --> E10?

Spid:
Einen Antrag auf Höhergruppierung gab es nur in den Fällen des §29b TVÜ-VKA. Ansonsten sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Die Eingruppierung wird durch die Mitbestimmung des PR nicht berührt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Banshee am 21.03.2021 15:06 ---Hallo Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich bin jetzt verwirrt. Das heißt ein Antrag auf Höhergruppierung und die Beschreibung des Aufgabenkreises (zu der ich aufgefordert wurde), bei dessen Beurteilung der Personalrat beteiligt werden muss sind nicht das Gleiche auch wenn das gleiche dabei für den Antragsteller herauskommen soll d.h. Höhergruppierung von E9b --> E10?

--- End quote ---
Das was du Antrag auf HG nennst, gibt es idR nicht, sondern ist nur der Hinweis an den AG, dass du der Meinung bist, dass er eine falsche Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung hat.
Oftmals ist das aber eher eine Situation, bei der man dem AG auffordert, dass er (und nicht irgendein Vorgesetzter) einem die neuen Tätigkeiten übertragen soll, so dass man HG wird.
Bzw. das der AG bestätigt, dass die ausgeübten Tätigkeiten auch die auszuübenden sind!

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