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[BY] Laufbahnwechsel
Beamter:
Halt, hier werden m. E. Inhalte vermischt.
Sollte es sich tatsächlich um den Wechsel der Fachlaufbahn handeln, ist die oberste Dienstbehörde nur mit Zustimmung des LPA befähigt. Ich lasse unberücksichtigt, ob die für die Fachlaufbahn geltenden Normen andere Voraussetzungen an die Qualifikation stellen.
Grüße
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