Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Beförderung A7 nach A8
seanscott:
--- Zitat von: EiTee am 22.03.2021 09:17 ---Die gesetzliche Wartezeit nach einer Beförderung hat er einzuhalten, alles was er sonst so macht ist dem Dienstherrn überlassen. Ein Anspruch auf Beförderung gibt es aber nach wie vor nicht und der wird auch nicht durch die Angaben in der Richtline erwirkt.
Zusätzlich sollte noch erwähnt sein, dass es keine "Höhergruppierung" bei Beamten gibt und mit dem Stufendurchlauf beim FA meintest du sicher auch was anderes. Das Wording überarbeiten, dann wird es vllt. auch was mit der Beförderung.
--- End quote ---
Ich denke auch so.
DJ91:
Hallo Kollegen,
nach Rücksprache mit meinen Vorgesetzten und dem Personalchef, erhalte ich ab 01.08.2021 meine Besoldung nach A8.
Grüße
DJ
algo86:
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 25.03.2021 21:59 ---Es du wartest oder du nimmst das selber in die Hand.
Ich hab meine Ausbildung Ende 2015 abgeschlossen, wurde ein halbes Jahr später (Juni 2016) auf Lebenszeit verbeamtet, bin 2017 zu ner anderen Kommune auf einen A9-Posten gewechselt, hab sofort A7 bekommen und war 2019 schlussendlich A9.
Alles eine Frage ob du wartest oder das selber in die Hand nimmst. "Langsam mal an der Zeit" ist da relativ. Entweder überzeugste durch deine Arbeit und dein Wesen oder halt nicht.
--- End quote ---
Ist diese Schnelligkeit normal bei den Kommunen in Bayern?
Bin Landesbeamter in Bayern, seit 2013 A8.
DJ91:
Das hängt wohl starkt von der Behörde ab.
Manche fördern einen manche nicht. Natürlich liegt es auch an der eigenen Tätigkeit ob man sich positiv auftut oder eher mitschwimmt.
Feidl:
Kommunen befördern oft schneller als Länder.
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