Hallo Forum,
wie oben erwähnt möchte ich gerne auf A8 befördert werden.
Die Situation ist folgende, ich bin Kreisbeamter und seit 01.12.2016 nach A7 besoldet. Meine Stelle ist nach A9 eingruppiert. Auf dieser befinde ich mich seit Juli 2017. Bei der letzten Beurteilung im August 2018 hatte ich 11 Punkte.
Meine Frau und ich bekommen jetzt bald ein Kind und Haus ist auch zu bezahlen, deswegen wäre eine Höhergruppierung langsam mal an der Zeit.
Auch höre ich ständig von Freunden im Finanzamt wie die innerhalb von wenigen Jahren alle Stufen des mittleren Dienstes durch haben, weil es dort die Möglichkeit gibt über Fortbildungen Punkte zu erwerben. Da fühlt man sich in der Inneren schon ein wenig hinterher.
In meiner Behörde (Landratsamt) gibt es für Beamte keine Beförderungsrichtlinie. Bei meiner letzten Anfrage hieß es in der Regel richtet man sich nach der Richtline des Staatsministerium des Inneren. Wenn ich nach dieser Richtlinie gehe dann wäre meine Wartezeit (sollte sich bei einer neuen Bewertung kein anderer Punktwert ergeben) 7 Jahre und 6 Monate, also bis 05/2024. Das LLbG gibt ja prinzipiell eine deutlich kürzere Periode vor.
Die Frage lautet nun, kann mein Dienstherr sich das aussuchen nach was er sich bei einer Beförderung richtet oder nicht?
Grüße
Daniel