Autor Thema: [Allg] Stufenaufstieg währen der Probezeit  (Read 4536 times)

Münchern85

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[Allg] Stufenaufstieg währen der Probezeit
« am: 22.03.2021 14:37 »
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin seit 01.01.2021 Beamter auf Probe, aufgrund meiner Vorbeschäftigung im ÖD wurde mein Diensteintritt auf den 01.01.2016 vorverlegt. Da ich ein Studium von mehr als 8 Semestern abgeschlossen habe war meine Eingangsstufe A10/3. Eingestuft wurde ich dann in Stufe 4 mit 33 Dienstmonaten. Demnach würde zum 01.04. ein Stufenaufstieg anstehen.

Das LfF teilte mir mit, dass ein Stufenaufstieg nur nach einer Leistungsbeurteilung erfolgen kann. Meine Personalstelle sagte mir, dass eine Leistungsbeurteilung erst zur Beurteilung der Probezeit gemacht wird, also erst Ende des Jahres. Unsere Personalabteilung will/kann/darf auch vorher keine Leistungsbeurteilung machen. Bedeutet für mich, dass ich jetzt nicht in der Stufe aufsteigen kann, weil mir keine Leistungsbeurteilung erstellt wird.

Kann mir jemand sagen, ob das so korrekt ist? Ich finde es ja schon ein bisschen befremdlich jemandem den Stufenaufstieg zu verwehren, weil man keine Leistungsbeurteilung macht. Andererseits kann ich verstehen, dass man das nach 3 Monaten nicht machen will, aber ich sitze seit 8 Jahren auf der gleichen Stelle, nur mein Status hat sich geändert.

Muss man das so hinnehmen und wird dann der Stufenaufstieg rückwirkend gewährt oder tatsächlich erst zum Zeitpunkt der Leistungsbeurteilung?

Besten Dank schonmal
« Last Edit: 24.03.2021 02:24 von Admin2 »

StefanBW

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Antw:[Allg] Stufenaufstieg währen der Probezeit
« Antwort #1 am: 24.03.2021 09:06 »
Sieht für mich so aus, als würden hier Stufenaufstieg und Beförderung durcheinander geworfen.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Stufenaufstieg:
Maßgeblich für die Feststellung der Stufe ist die Erfahrungszeit. Auch das Aufsteigen in den Stufen bestimmt sich nach der Erfahrungszeit. Das Aufsteigen in den Stufen erfolgt also "automatisch" einfach durch Zeitablauf und kann auch während der Probezeit erfolgen. M.W.n. gibt es keine Beurteilung der Erfahrungszeit.

Beförderung:
Eine Beförderung ist eine Ernennung, durch die einer Beamtin oder einem Beamten ein anderes Amt mit höherem Grundgehalt verliehen wird. Eine Beförderung ist während der Probezeit nicht möglich und setzt ggf. eine Beurteilung voraus.

Es wäre hilfreich, wenn du dazu schreiben würdest, aus welchem Bundesland du kommst. Schau vielleicht mal in das einschlägige Landesgesetz, das den Stufenaufstieg regelt, in BaWü wäre das bspw. das Landesbesoldungsgesetz.

Pukki

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Antw:[Allg] Stufenaufstieg währen der Probezeit
« Antwort #2 am: 24.03.2021 09:36 »
Dem Namen nach würde ich auf Bayern tippen. Und dort habe ich gelesen, dass der Erfahrungsstufenaufstieg an eine Leistungsfeststellung gekoppelt ist (Art. 30 Bayr. BesG).

Ich persönlich halte es dann für fragwürdig zu sagen, die erforderliche Leistungsfeststellung unterlasse ich als Dienstherr, weil Probezeit. Hat was von Willkür. Inwieweit da allerdings noch weitere Regelungen bestehen, ist mir unbekannt.

StefanBW

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Antw:[Allg] Stufenaufstieg währen der Probezeit
« Antwort #3 am: 24.03.2021 09:51 »
Ah, dann sind es in Bayern Leistungsstufen und keine Erfahrungsstufen. Interessant!

Pukki

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Antw:[Allg] Stufenaufstieg währen der Probezeit
« Antwort #4 am: 24.03.2021 10:04 »
Exakt. Sorry für das Vermischen der Begrifflichkeiten.

HMeder

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Antw:[Allg] Stufenaufstieg währen der Probezeit
« Antwort #5 am: 24.03.2021 11:00 »
Hallo,
ich bin zwar alles andere als ein Experte im Beamtenrecht aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass in Bayern sehr wohl Leistungsfeststellungen zum Stufenaufstieg in der Probezeit durchgeführt werden. Bei mir war es so, dass zuerst die Leistungsfeststellung für den Stufenaufstieg gemacht wurde und zwei Monate später die Leistungsfeststellung für das Bestehen der Probezeit.

VG

Münchern85

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Antw:[Allg] Stufenaufstieg währen der Probezeit
« Antwort #6 am: 12.04.2021 08:59 »
Hallo zusammen,
danke schonmal für die Rückmeldung. Ja also ich bin in Bayern und wir brauchen eine Leistungsfeststellung.

Es ist ja schon mal gut zu erfahren, dass eine Leistungsfeststellung während der Probezeit möglich ist. Ich vestehe auch nicht warum, weil die Beurteilung der Probezeit ja nichts mit meinem Stufenaufstieg zu tun hat. Ich bleibe da dran, notfalls über den Personalrat, danke für die Rückmeldungen.