Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin seit 01.01.2021 Beamter auf Probe, aufgrund meiner Vorbeschäftigung im ÖD wurde mein Diensteintritt auf den 01.01.2016 vorverlegt. Da ich ein Studium von mehr als 8 Semestern abgeschlossen habe war meine Eingangsstufe A10/3. Eingestuft wurde ich dann in Stufe 4 mit 33 Dienstmonaten. Demnach würde zum 01.04. ein Stufenaufstieg anstehen.
Das LfF teilte mir mit, dass ein Stufenaufstieg nur nach einer Leistungsbeurteilung erfolgen kann. Meine Personalstelle sagte mir, dass eine Leistungsbeurteilung erst zur Beurteilung der Probezeit gemacht wird, also erst Ende des Jahres. Unsere Personalabteilung will/kann/darf auch vorher keine Leistungsbeurteilung machen. Bedeutet für mich, dass ich jetzt nicht in der Stufe aufsteigen kann, weil mir keine Leistungsbeurteilung erstellt wird.
Kann mir jemand sagen, ob das so korrekt ist? Ich finde es ja schon ein bisschen befremdlich jemandem den Stufenaufstieg zu verwehren, weil man keine Leistungsbeurteilung macht. Andererseits kann ich verstehen, dass man das nach 3 Monaten nicht machen will, aber ich sitze seit 8 Jahren auf der gleichen Stelle, nur mein Status hat sich geändert.
Muss man das so hinnehmen und wird dann der Stufenaufstieg rückwirkend gewährt oder tatsächlich erst zum Zeitpunkt der Leistungsbeurteilung?
Besten Dank schonmal