Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eine Info, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Es ist doch so, dass wenn ein TB, der die in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe einzugruppieren ist, es sei denn, er erfüllt die Voraussetzungen eines sonstigen Beschäftigten, gem. Vorbemerkung Nr. 2 EGO.
Dazu mein konkretes Beispiel: Ein Hochbautechniker (staatl. gepr.) bekommt die Aufgaben einer Ingenieurstelle, z.B. Bauleitung (E10) übertragen. Da er ja die Anforderungen in der Person, er kein Ingenieur ist, nicht erfüllt, wird er eine Entgeltgruppe niedriger, also in E 9 eingruppiert. Dann erfolgt im Rahmen der neuen EGO die Aufteilung der E 9 in a-c. Er wird, da er die Voraussetzungen in der Person weiterhin nicht erfüllt, in die E 9c eingruppiert.
Soweit so richtig?
Die Tätigkeiten der Ingenieursstelle führt er ununterbrochen seit Übernahme der Stelle aus (7 Jahre).
Hat der TB einen Anspruch darauf in die E 10 eingruppiert zu werden oder nicht?
Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungen wie damit umzugehen ist.
Danke im voraus.